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Tarifverdienste 2022 um 2,2 % höher als im Vorjahr
Tarifverdienste deutlich schwächer gestiegen als die Verbraucherpreise

WIESBADEN (ots)

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2022 im Durchschnitt um 2,2 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2021 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 6,9 %.

Das Berichtsjahr 2021 war durch eine im Zeitvergleich unterdurchschnittliche Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Tarifverdienste (+1,3 %) gekennzeichnet. Dies war insbesondere auf die Corona-Sondersituation zurückzuführen, in Folge derer einige Tarifverhandlungen verschoben und im Kalenderjahr 2022 nachgeholt wurden. Des Weiteren war das Jahr 2022 durch deutliche Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohnes geprägt. Gleichwohl fällt die Veränderung des Tarifindex ohne Sonderzahlungen für das Jahr 2022 mit 1,4 % noch vergleichsweise gering aus. Dies liegt vor allem daran, dass ein Teil der beschlossenen Tariferhöhungen erst im Kalenderjahr 2023 zahlungswirksam werden.

Anstieg der tariflichen Verdienste im Gastgewerbe am höchsten

Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen waren in den Wirtschaftsabschnitten Gastgewerbe (+6,9 %), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (+5,0 %) und im Baugewerbe (+3,9 %) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im für die Gesamtwirtschaft bedeutenden Bereich des Verarbeitenden Gewerbes mit lediglich 1,3 % besonders niedrig aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste in den Wirtschaftsabschnitten Information und Kommunikation (+1,3 %), Erziehung und Unterricht sowie Energieversorgung (jeweils +1,8 %).

Untere Leistungsgruppen profitieren relativ am meisten von Mindestlohnerhöhungen

Betrachtet man den Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen differenziert nach Leistungsgruppen, wird ein Einfluss der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Struktur des Tarifindex deutlich.

Insbesondere mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes im Oktober 2022 auf 12 Euro geht eine deutlich stärkere Erhöhung der tariflichen Verdienste in den Leistungsgruppen der an- und ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einher. Die Tarifverdienste am unteren Rand steigen überproportional im Vergleich zu den Tarifverdiensten der anderen Leistungsgruppen. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Spreizung der tariflichen Löhne zwischen den Entgeltgruppen tendenziell reduziert wird. Dieser Effekt kann seit der gesetzlichen Mindestlohnanpassung auf 9,60 Euro im Juli 2021 beobachtet werden und nimmt seitdem mit jeder Mindestlohnerhöhung zu.

Methodische Hinweise:

Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung sowie ein Orientierungsmaßstab etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht zum Tarifindex.

Leistungsgruppen stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar. Es wird zwischen den folgenden fünf Leistungsgruppen unterschieden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung,
  • herausgehobene Fachkräfte,
  • Fachkräfte,
  • angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
  • ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zur tariflichen Entwicklung

Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse können in der Datenbank GENESIS-Online Datenbank über die Tabellen "Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste" (62221-0001) und (62221-0002) abgerufen werden, die Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste über die Tabelle "Monatlicher Index der Tarifverdienste" (62231-0001).

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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