Haushalte wendeten 2022 durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete auf
WIESBADEN (ots)
- Überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote für nach 2019 eingezogene Haushalte, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten
- 3,1 Millionen Haushalte hatten eine Mietbelastung von 40 % und mehr
- 1,5 Millionen Haushalte gaben sogar mindestens die Hälfte ihres Einkommens für Nettokaltmiete und verbrauchsunabhängige Betriebskosten aus
- Bruttokaltmiete je Quadratmeter bundesweit im Schnitt bei 8,70 Euro
Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).
3,1 Millionen Haushalte mit einer Mietbelastung von 40 % oder mehr
Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %.
Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen.
Mietbelastung und Miete pro Quadratmeter in Großstädten überdurchschnittlich
In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 mit durchschnittlich 28,9 % mehr von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete verwenden als in Kleinstädten beziehungsweise Orten mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wo die Mietbelastungsquote lediglich 25,9 % betrug. Nah am Durchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in einer mittelgroßen Stadt mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 000 und 100 000. Dort zahlten die Haushalte im Schnitt 27,6 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete.
Neben dem Verhältnis von Miete zu Einkommen lassen sich auch für die Miete je Quadratmeter Unterschiede feststellen. Diese unterscheidet sich beispielsweise nach der Lage der Wohnung sowie dem Einzugsjahr. So betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 bundesweit im Schnitt 8,70Euro. Wer in einer Großstadt lebte, musste auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro jedoch eine deutlich höhere Miete zahlen als in mittelgroßen Städten (8,20 Euro) oder kleineren Orten (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von etwa 105 Euro aufwiesen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt betrug der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro.
Um die Entwicklung von Mieten nachzuvollziehen, lohnt es sich, zudem das Einzugsjahr zu berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass Mietende, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufweisen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. In Großstädten war dieser Unterschied mit 1,40 Euro deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,00 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro).
Methodische Hinweise:
- Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.
- Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Dieser Indikator wird ohne die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berechnet, um eine vom individuellen Verbrauch der Haushalte unabhängigen Vergleich zu ermöglichen.
- Sofern auch die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berücksichtigt werden, wird von der Belastung durch Wohnkosten gesprochen. Diese wird nicht standardmäßig ausgewiesen, da sie vom individuellen Verbrauch der Haushalte abhängt und somit einen Vergleich erschwert.
- Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen, die an die Vermieter/-innen gezahlt werden. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu. Sofern diese Kosten nicht an die Vermieter/-innen gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 nicht mehr in der Bruttokaltmiete sowie der Mietbelastungsquote berücksichtigt, sondern werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst.
- Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen im Mikrozensus alle Zahlungen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die Summe aller Einkunftsarten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen oder auch staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld.
- Für die Ergebnisse zu Mieten und zur Mietbelastung wurden lediglich Hauptmieterhaushalte ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Hauptmieterhaushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie zum Beispiel einer Untervermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt.
- Bei den Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wurde der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet.
- Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse (voraussichtlich im Januar 2024 für das Berichtsjahr 2022) veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: "Wohnsituation privater Haushalte" sowie "Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation") auf der Themenseite "Wohnen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.
Detaillierte Ergebnisse aus weiteren Themenbereichen des Mikrozensus werden in den kommenden Monaten gesondert im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bereits jetzt sind weitere Ergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12211) verfügbar.
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