Monetäre Sozialleistungen des Staates stiegen 2022 um +1,4 % gegenüber dem Vorjahr
Anstieg lag unter dem langjährigen Durchschnitt seit 1991 von +3,1 % und fiel auch geringer aus als in Vorjahren
WIESBADEN (ots)
Die monetären Sozialleistungen des Staates sind 2022 um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und haben sich damit im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt seit 1991 (+3,1 %) unterdurchschnittlich entwickelt. Hierbei handelt es sich um die monetären Sozialleistungen des Staates in jeweiligen Preisen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der Anstieg fiel damit auch geringer aus als in den Jahren zuvor (2019: +5,2 %, 2020: +9,3 % und 2021: +1,8 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Der Verbraucherpreisindex verzeichnete im Jahr 2022 einen erheblich stärkeren Zuwachs (+6,9 %), so dass sich real (preisbereinigt) ein Rückgang der monetären Sozialleistungen ergibt.
Auch die Ausgaben des Staates insgesamt wuchsen mit 4,3 % im Jahr 2022 stärker als die monetären Sozialleistungen, so dass der Anteil der monetären Sozialleistungen an den Ausgaben des Staates insgesamt in 2022 auf rund 16,0 % fiel. Im Vorjahr lag er noch um einen Prozentpunkt höher.
Erholung am Arbeitsmarkt dämpft Anstieg, Schutzsuchende aus Ukraine tragen zu Plus bei
Bei den monetären Sozialleistungen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um Geldleistungen des Staates, die dazu dienen soziale Risiken abzusichern. Im Jahr 2022 entwickelten sich die einzelnen monetären Sozialleistungen unterschiedlich: So sorgte die deutliche Erholung am Arbeitsmarkt für einen Rückgang der Ausgaben für Arbeitslosengeld I (-14,8 % oder -3,1 Milliarden Euro) und Kurzarbeitergeld (-79,5 % oder -9,7 Milliarden Euro). Dies dämpfte den Anstieg der monetären Sozialleistungen insgesamt. Darüber hinaus waren die Ausgaben für Kindergeld rückläufig (-5,1 % oder -1,3 Milliarden Euro) und auch für Sozial- und Jugendhilfe wurde etwas weniger ausgegeben (-0,8 % oder -0,3 Milliarden Euro).
Dagegen stiegen die öffentlichen Pensionen (+4,4 % oder +3,4 Milliarden Euro) sowie die Geldleistungen der Deutschen Rentenversicherung (+3,9 % oder +13,2 Milliarden Euro) spürbar an, letztere unter anderem wegen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022. Die Ausgaben für Arbeitslosengeld II (ALG II) erhöhten sich (+2,4 % oder +0,5 Milliarden Euro) in Folge des Zuzugs von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die im 2. Halbjahr 2022 Anspruch auf ALG II hatten. Erheblich mehr als im Vorjahr wurde für Wohngeld ausgegeben (+28,3 % oder +0,4 Milliarden Euro), auch aufgrund der Heizkostenzuschüsse, die im Rahmen der sogenannten Entlastungspakete der Bundesregierung gezahlt wurden. Beim Krankengeld war ein Plus von +7,3 % oder +1,3 Milliarden Euro zu verzeichnen, beim Pflegegeld eine Zunahme um +7,3 % oder +1,5 Milliarden Euro.
Die Entwicklung der Sozialleistungen hängt nicht allein von deren gesetzlicher Ausweitung oder Kürzung ab, sondern von vielen verschiedenen Faktoren: etwa von der Situation am Arbeitsmarkt, der Erwerbsbeteiligung oder der demografischen Entwicklung der Bevölkerung.
Methodische Hinweise:
Unter monetäre Sozialleistungen in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen fallen Geldleistungen des Staates, um soziale Risiken abzusichern. Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) sind folgende Risiken und Bedürfnisse aufgezählt, die Anlass für Sozialleistungen sein können: a) Krankheit, b) Invalidität, Gebrechen, c) Arbeitsunfall, Berufskrankheit, d) Alter, e) Hinterbliebene, f) Mutterschaft, g) Familie, h) Beschäftigungsförderung, i) Arbeitslosigkeit, j) Wohnung, k) Ausbildung, l) allgemeine Bedürftigkeit.
Dementsprechend setzen sich die monetären Sozialleistungen aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Geldleistungen zusammen, die der Staat als Sozialleistung zahlt, wie Geldleistungen der Rentenversicherungen, öffentliche Pensionen, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und II, Sozial- und Jugendhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Pflegegeld, Ausbildungsbeihilfen, Wohngeld.
Der Zuzug von Schutzsuchenden kann sich temporär erhöhend auf das Niveau der Sozialleistungen auswirken, bis die Schutzsuchenden sich auf dem inländischen Arbeitsmarkt integriert haben und nicht mehr auf Sozialleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen sind. Durch ihre auf den Bruttolohn geleisteten Abgaben tragen sie dann selbst zur Finanzierung der staatlichen Sozialleistungen über die Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen bei.
Einige Leistungen im Rahmen der Energiekrise (z.B. die Energiepreispauschale an Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentnern), die pauschal an bestimmte Bevölkerungsgruppen gerichtet sind, fallen nicht unter Sozialleistungen, sondern zählen zu den übrigen laufenden Transfers.
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