Pro-Kopf-Verschuldung steigt im Jahr 2022 auf 28 164 Euro
Öffentliche Schulden binnen Jahresfrist um 47,1 Milliarden Euro gestiegen
WIESBADEN (ots)
Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2022 mit 2 368,0 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28 164 Euro. Das waren 244 Euro mehr als Ende 2021 (27 920 Euro). Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Gegenüber dem Jahresende 2021 stieg die öffentliche Verschuldung zum Jahresende 2022 um 2,0 % oder 47,1 Milliarden Euro und damit auf den höchsten am Ende eines Jahres in der Schuldenstatistik gemessenen nationalen Schuldenstand. Der Zuwachs kam durch Schuldenanstiege beim Bund und bei den Gemeinden zustande, während die Länder und die Sozialversicherung ihre Schulden abbauen konnten.
Schulden des Bundes steigen um mehr als 70 Milliarden Euro
Der Bund war Ende 2022 mit 1 620,4 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenstand stieg damit gegenüber dem Jahresende 2021 um 71,9 Milliarden Euro beziehungsweise 4,6 %. Auf die Einwohnerzahl Deutschlands umgerechnet betrugen die Schulden des Bundes 19 272 Euro pro Kopf (2021: 18 627 Euro).
Rückgang der Schulden bei den Ländern um 31,7 Milliarden Euro
Die Schulden der Länder sind im Vorjahresvergleich um 31,7 Milliarden Euro beziehungsweise 5,0 % auf 606,9 Milliarden Euro gesunken. Der durchschnittliche Schuldenstand pro Kopf betrug 7 218 Euro (2021: 7 681 Euro). Trotz Rückgängen waren die Schulden pro Kopf in den Stadtstaaten weiterhin am höchsten, wobei sie in Bremen bei 33 264 Euro (2021: 53 834 Euro), in Hamburg bei 17 731 Euro (2021: 19 106 Euro) und in Berlin bei 16 564 Euro (2021: 16 897 Euro) lagen. Zu beachten ist, dass die Stadtstaaten anders als die Flächenländer auch kommunale Aufgaben wahrnehmen. Der Rückgang der Verschuldung in Bremen (insgesamt -37,8 % gegenüber 2021 auf 22,6 Milliarden Euro) beruht vor allem auf den gegenüber dem Jahresende 2021 geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte.
Bei den Flächenländern hatte das Saarland mit 13 651 Euro (2021: 14 811 Euro) erneut die höchste Verschuldung je Einwohnerin und Einwohner, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 11 188 Euro (2021: 11 391 Euro). Am niedrigsten war die Pro-Kopf-Verschuldung im Ländervergleich wie bereits in den Vorjahren in Sachsen mit 1 352 Euro (2021: 1 554 Euro) und Bayern mit 1 425 Euro (2021: 1 512 Euro). Beide Länder konnten ihre Verschuldung im Jahr 2022 erheblich abbauen, wobei der prozentuale Rückgang in Sachsen (-12,3 %) deutlich höher ausfiel als in Bayern (-4,5 %), sodass diese beiden Länder ihre Plätze im Ranking der Pro-Kopf-Verschuldung tauschten.
Kommunale Verschuldung steigt um fast 7 Milliarden Euro
Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchs im Vorjahresvergleich um 6,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,1 % auf 140,8 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1 809 Euro (2021: 1 740 Euro). Die Kommunen in Rheinland-Pfalz wiesen auch im Jahr 2022 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung mit 3 016 Euro (2021: 3 031 Euro) aus. Danach folgten Nordrhein-Westfalen mit einer Verschuldung je Einwohnerin und Einwohner von 2 863 Euro (2021: 2 819 Euro) und das Saarland, dessen Pro-Kopf-Verschuldung auf 2 805 Euro (2021: 2 918 Euro) sank. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass im Rahmen des Saarlandpaktes das Land bis zum Jahresende 2022 insgesamt 728,1 Millionen Euro an Kassenkrediten der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände übernommen hat.
Die geringste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung verzeichneten 2022 die Kommunen in Brandenburg mit 578 Euro (2021: 567 Euro), gefolgt von den Kommunen in Sachsen mit 658 Euro (2021: 549 Euro) und in Thüringen mit 880 Euro (2021: 964 Euro).
Die Sozialversicherung war Ende 2022 mit 0,26 Euro (2021: 0,54 Euro) je Einwohnerin und Einwohner verschuldet. Die Gesamtschulden haben sich dabei um 51,7 % auf 22 Millionen Euro (2021: 45 Millionen Euro) reduziert.
Methodische Hinweise:
Im nachgewiesenen Schuldenstand ist nur der Nennbetrag der aufgenommenen Schulden (ohne anfallende Zinszahlungen) enthalten.
Die in der jährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 in Höhe von 353,9 Millionen Euro und in Hessen in Höhe von 68,9 Millionen Euro).
Weitere Informationen:
Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält der Statistische Bericht "Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts". Weitere wichtige Informationen zur Methodik bietet auch der Qualitätsbericht zur Statistik.
Detaillierte Ergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 71321-0005, 71321-0006 und 71321-0007) verfügbar. Daten zur Entwicklung in den Bundesländern bietet auch die Tabelle "Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen".
Die Überleitung des Schuldenstandes der Finanzstatistik (nationaler Schuldenstand) in den Schuldenstand gemäß dem Maastricht-Vertrag (EU-weit harmonisierte Abgrenzung) kann in den "Informationen zur Statistik" des Statistischen Berichts "Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" nachvollzogen werden. Daten für die deutschen Staatsschulden nach den Maastricht-Vorgaben einschließlich der Schuldenquote (Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) des Jahres 2022 hat die Deutsche Bundesbank in einer Pressemitteilung am 31. März 2023 veröffentlicht.
Vorläufige Ergebnisse zur öffentlichen Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2023 hat das Statistische Bundesamt in der Pressemitteilung Nr. 251 vom 28. Juni 2023 veröffentlicht.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte: Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen Telefon: +49 611 75 4839 www.destatis.de/kontakt
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