Reallöhne im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal
WIESBADEN (ots)
- Höchster Anstieg der Reallöhne seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008
- Nominallöhne steigen im 1. Quartal 2024 um 6,4 % zum Vorjahresquartal
- Zweithöchster Nominallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe 2008
Die Nominallöhne in Deutschland waren im 1. Quartal 2024 um 6,4 % höher als im Vorjahresquartal. Das war der zweithöchste Nominallohnanstieg gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im selben Zeitraum um 2,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008. Einen ähnlich starken Anstieg der Reallöhne hatte es zuletzt vor knapp drei Jahren im 2. Quartal 2021 gegeben (+3,2 % zum 2. Quartal 2020). Im Zeitraum vom 4. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2023 hatten die Beschäftigten durchgängig Reallohnverluste zu verzeichnen.
Nominallohnanstieg durch Inflationsausgleichsprämien und tarifliche Auszahlungen
Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten zum Reallohnwachstum im 1. Quartal 2024. Dazu trugen auch die Auszahlungen von Inflationsausgleichsprämien bei. Die steuer- und abgabenfreie Prämie kann bis zu 3 000 Euro betragen und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, die noch bis Ende 2024 ausgezahlt werden kann. Auch die beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen sowie Inflationsausgleichsprämien in Tarifverträgen, die im 1. Quartal 2024 an viele Beschäftigte ausgezahlt wurden, sind maßgeblich für den Reallohnanstieg. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen sind in den Wirtschaftsabschnitten "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" (+9,1 %) und "Erziehung und Unterricht" (+8,0 %) festzustellen, wo die große Mehrheit der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt wird.
Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 8,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum im 1. Quartal 2024 die stärksten Verdienststeigerungen. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 6,5 % und damit nur leicht stärker als die Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) blieb der Nominallohnanstieg mit +5,7 % etwas hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurück.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.
Weitere Informationen:
Weitere Hintergrundinformationen und die Zeitreihen zu den Real- und Nominallöhnen sind auf der Themenseite "Reallöhne und Nettoverdienste" und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 62361) verfügbar.
Neben den jährlichen und vierteljährlichen Verdienstindizes stehen ab sofort auch monatliche Verdienstindizes ab 2022 mit Veränderungsraten zum Vorjahresmonat ab 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 62361) zur Verfügung. Außerdem ist der monatliche Nominallohnindex nach Quintilen und Beschäftigungsart auch im Dashboard Deutschland (www.dashboard-deutschland.de) verfügbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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