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Pro-Kopf-Verschuldung steigt im Jahr 2023 auf 28 943 Euro
Öffentliche Schulden binnen Jahresfrist um 77,1 Milliarden Euro gestiegen

WIESBADEN (ots)

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2 445,1 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28 943 Euro. Das waren 778 Euro mehr als Ende 2022. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Gegenüber dem Jahresende 2022 stieg die öffentliche Verschuldung zum Jahresende 2023 um 3,3 % oder 77,1 Milliarden Euro, das war erneut der höchste am Ende eines Jahres in der Schuldenstatistik gemessene nationale Schuldenstand. Der Zuwachs kam durch Schuldenanstiege beim Bund und bei den Gemeinden sowie bei der Sozialversicherung zustande, während die Länder Schulden abbauen konnten.

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets ab dem Berichtsjahr 2023 die Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes einbezogen werden (mehr dazu unter "Methodische Hinweise"). Ohne Einbezug der neu in die Statistik aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen wäre der Schuldenstand Ende 2023 mit 2 435,4 Milliarden Euro um 9,8 Milliarden Euro niedriger ausgefallen und hätte pro Kopf 28 827 Euro betragen. Die Veränderung gegenüber dem Jahresende 2022 hätte dann bei +2,8 % oder +67,3 Milliarden Euro beziehungsweise +663 Euro pro Kopf gelegen.

Schulden des Bundes steigen um mehr als 75 Milliarden Euro

Der Bund war Ende 2023 mit 1 696,3 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenstand stieg damit gegenüber dem Jahresende 2022 um 75,9 Milliarden Euro beziehungsweise 4,7 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Schuldenzuwächse in den beiden Extrahaushalten "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie" (Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine) und "Sondervermögen Bundeswehr" von zusammen 47,3 Milliarden Euro zurückzuführen. Auf die Einwohnerzahl umgerechnet betrugen die Schulden des Bundes 20 078 Euro pro Kopf (2022: 19 272 Euro). Da ÖPNV-Unternehmen der Bundesebene nur beim öffentlichen Bereich verschuldet waren, hatte die Einführung des Deutschland-Tickets keine Auswirkung auf den Schuldenstand des Bundes.

Rückgang der Schulden bei den Ländern um fast 13 Milliarden Euro

Die Schulden der Länder sanken im Vorjahresvergleich um 12,7 Milliarden Euro beziehungsweise 2,1 % auf 594,2 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Schuldenstand pro Kopf betrug 7 033 Euro (2022: 7 218 Euro). Ohne Einbezug der Schulden der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen hätte der Schuldenrückgang gegenüber dem Jahresende 2,6 % oder 15,9 Milliarden Euro auf 591,0 Milliarden Euro oder 6 995 Euro pro Kopf betragen.

Die Schulden pro Kopf waren Ende 2023 in den Stadtstaaten weiterhin am höchsten: Sie lagen in Bremen bei 34 012 Euro (2022: 33 264 Euro), in Hamburg bei 17 095 Euro (2022: 17 731 Euro) und in Berlin bei 16 602 Euro (2022: 16 558 Euro). Ohne die Schulden der ÖPNV-Unternehmen läge die Pro-Kopf-Verschuldung in Bremen bei 33 568 Euro, in Hamburg bei 16 232 Euro und in Berlin bei 16 313 Euro. Zu beachten ist, dass die Stadtstaaten - anders als die Flächenländer - auch kommunale Aufgaben wahrnehmen.

Unter den Flächenländern hatte das Saarland mit 13 187 Euro (2022: 13 651 Euro) pro Kopf weiterhin die höchste Verschuldung, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 10 737 Euro (2022: 11 188 Euro). Für Schleswig-Holstein gäbe es ohne die Berücksichtigung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen mit 10 726 Euro pro Kopf eine geringere Verschuldung, im Saarland gäbe es hierdurch keine Änderung.

Am niedrigsten war die Pro-Kopf-Verschuldung im Ländervergleich wie in den Vorjahren in Bayern mit 1 297 Euro (2022: 1 425 Euro) und in Sachsen mit 1 405 Euro (2022: 1 352 Euro). Beide Länder tauschten damit ihre Plätze in dieser Rangfolge, da in Bayern die Pro-Kopf-Verschuldung um 9,0 % zurückging, während sie in Sachsen um 3,9 % stieg. Der Rückgang in Bayern ergibt sich vor allem aus einer fällig gewordenen Anleihe, die angesichts vorübergehend vorhandener Liquidität noch nicht in voller Höhe anschlussfinanziert werden musste. In beiden Ländern hatte die Einbeziehung der ÖPNV-Unternehmen keine Auswirkung auf den jeweiligen Schuldenstand.

Kommunale Verschuldung steigt um etwa 14 Milliarden Euro

Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchs im Vorjahresvergleich um 13,8 Milliarden Euro beziehungsweise 9,8 % auf 154,6 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1 979 Euro (2022: 1 810 Euro). Ohne die Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen wäre der Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2022 um 7,3 Milliarden Euro beziehungsweise 5,2 % mit 148,1 Milliarden Euro geringer ausgefallen und würde pro Kopf 1 895 Euro betragen.

Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3 132 Euro (2022: 2 866 Euro) lösten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung ab. So betrugen die Schulden pro Kopf in Rheinland-Pfalz 3 039 Euro (2022: 3 028 Euro). Dies lag insbesondere an der Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Einheiten, ohne diese wären die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit 3 003 Euro weiterhin vor Nordrhein-Westfalen mit 2 948 Euro am höchsten pro Kopf verschuldet. Den beiden Ländern folgte das Saarland, dessen kommunale Pro-Kopf-Verschuldung auf 2 850 Euro (2022: 2 805 Euro) stieg und ohne Einbezug der ÖPNV-Einheiten auf 2 756 Euro gesunken wäre. Im Rahmen des Saarlandpaktes hat das Land zudem bis zum Jahresende 2023 insgesamt 791,3 Millionen Euro an Kassenkrediten der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände übernommen.

Die geringste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung verzeichneten 2023 die Kommunen in Brandenburg mit 551 Euro (2022: 578 Euro), gefolgt von den Kommunen in Sachsen mit 752 Euro (2022: 658 Euro) und in Thüringen mit 895 Euro (2022: 880 Euro). Ohne die Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen würden die Schulden pro Kopf in Brandenburg 542 Euro, in Sachsen 686 Euro und in Thüringen 852 Euro betragen.

Die Sozialversicherung war Ende 2023 mit 0,49 Euro (2022: 0,26 Euro) pro Kopf verschuldet. Die Gesamtschulden erhöhten sich dabei um 89,4 % auf 41 Millionen Euro (2022: 22 Millionen Euro).

Methodische Hinweise:

Für die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres auf Grundlage des Zensus 2011 herangezogen, da für den Stand 30. Juni 2023 noch keine fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 vorliegen.

Seit der Erhebung 2023 werden alle öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen als Extrahaushalte in der jährlichen Schuldenstatistik erhoben. Grund hierfür ist, dass zur Finanzierung des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschlandtickets die öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten. Dadurch finanzieren sie sich nicht mehr überwiegend durch ihre Umsatzerlöse und besitzen nach dem Konzept der Finanzstatistiken nicht mehr den Status eines Marktproduzenten. Stattdessen werden sie ausnahmslos als Extrahaushalte klassifiziert, wodurch ihre Schulden in die Statistik einfließen.

Im nachgewiesenen Schuldenstand ist nur der Nennbetrag der aufgenommenen Schulden (ohne anfallende Zinszahlungen) enthalten.

Die in der jährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 in Höhe von 273,6 Millionen Euro und in Hessen in Höhe von 38,8 Millionen Euro).

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält der Statistische Bericht "Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts". Weitere wichtige Informationen zur Methodik bietet auch der Qualitätsbericht zur Statistik.

Detaillierte Ergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 71321-0005, 71321-0006 und 71321-0007) verfügbar. Daten zur Entwicklung in den Bundesländern bietet auch die Tabelle "Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen".

Die Überleitung des Schuldenstandes der Finanzstatistik (nationaler Schuldenstand) in den Schuldenstand gemäß dem Maastricht-Vertrag (EU-weit harmonisierte Abgrenzung) kann in den "Informationen zur Statistik" des Statistischen Berichts "Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" nachvollzogen werden. Daten für die deutschen Staatsschulden nach den Maastricht-Vorgaben einschließlich der Schuldenquote (Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) des Jahres 2023 hat die Deutsche Bundesbank in einer Pressemitteilung am 28. März 2024 veröffentlicht.

Vorläufige Ergebnisse zur öffentlichen Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2024 hat das Statistische Bundesamt in der Pressemitteilung Nr. 233 vom 18. Juni 2024 veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen,
Telefon: +49 611 75 4839
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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