26 Vereinigungen als Parteien anerkannt
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2005 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren beziehungsweise sind. Diese Parteien haben deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 keine Unterstützungsunterschriften beizubringen.
Folgende der im 15. Deutschen Bundestag im Sinne des Paragraphen 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz vertretenen Parteien:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 3. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), 4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 5. Freie Demokratische Partei (FDP).
Außerdem folgende Parteien:
6. Die Linkspartei.PDS (Die Linke.), bis zur Namensänderung durch Parteitagsbeschluss vom 17.07.2005: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin seit dessen letzter Wahl am 21. Oktober 2001 mit dreiunddreißig im Landtag des Landes Brandenburg seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit neunundzwanzig im Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit dessen letzter Wahl am 22. September 2002 mit dreizehn im Landtag des Freistaates Sachsen seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit einunddreißig im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt seit dessen letzter Wahl am 21. April 2002 mit fünfundzwanzig im Landtag des Freistaates Thüringen seit dessen letzter Wahl am 13. Juni 2004 mit achtundzwanzig Abgeordneten vertreten.
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), im Landtag des Freistaates Sachsen seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit zwölf Abgeordneten vertreten. 8. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU), im Landtag des Landes Brandenburg seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit sechs Abgeordneten vertreten.
Der Bundeswahlausschuss stellt ferner fest, dass folgende 26 Vereinigungen für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages als Parteien anzuerkennen sind, die in der Reihenfolge der Anzeige ihrer Wahlbeteiligung aufgeführt sind:
1. STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN STATT Partei 2. UNABHÄNGIGE KANDIDATEN für Direkte Demokratie + bürgernahe Lösungen UNABHÄNGIGE 3. DIE REPUBLIKANER REP 4. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 5. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale PSG 6. Pro Deutsche Mitte - Initiative Pro D-Mark - Pro DM 7. Bayernpartei BP 8. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD 9. Feministische Partei DIE FRAUEN DIE FRAUEN 10. Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei 11. Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 12. DIE GRAUEN Graue Panther GRAUE 13. Deutsche Gemeinschaft für Gerechtigkeit DGG 14. PERSPEKTIVE - PERSPEKTIVE - 15. 50Plus-Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg 50Plus 16. Humanistische Partei HP 17. Ab jetzt ··· Bündnis für Deutschland Partei für Volksabstimmung und gegen Zuwanderung ins Soziale Netz Deutschland 18. Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit AGFG 19. Deutsche Zentrumspartei Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 ZENTRUM 20. HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI 21. Partei Rechtsstaatlicher Offensive Offensive D 22. Partei Bibeltreuer Christen PBC 23. Deutsche Soziale Union DSU 24. FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS FAMILIE 25. CHRISTLICHE MITTE Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten CM 26. Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands - APPD -
Die Arbeit & soziale Gerechtigkeit Die Wahlalternative WASG , die Deutsche Kommunistische Partei DKP und die Partei der Sozialen Gerechtigkeit - PSG - haben ihre Beteiligungsanzeigen zurückgenommen.
Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2005 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 15. August 2005, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 19. August 2005.
Weitere Auskünfte gibt: Manfred Thoma, Telefon: (0611) 75-2012, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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