Mehr als 2,9 Millionen Sozialhilfeempfänger in Deutschland 2004
Wiesbaden (ots)
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten nach vorläufigen Ergebnissen am Jahresende 2004 in Deutschland rund 2,91 Millionen Menschen in 1,46 Millionen Haushalten Sozialhilfe im engeren Sinne, also laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (etwa Krankenhäuser, Heime). Das waren 3,3% mehr als im Vorjahr. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken (soziokulturelles Existenzminimum).
Die Sozialhilfequote, der Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung, erhöhte sich damit zum Jahresende 2004 auf 3,5% (Vorjahr: 3,4%). Für verschiedene Bevölkerungsgruppen ergaben sich folgende Zusammenhänge: Frauen beanspruchen mit einer Quote von 3,8% relativ häufiger Sozialhilfe als Männer (3,3%). Ausländer haben mit 8,7% eine deutlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche (3,0%).
Die Zahl der sozialhilfebedürftigen Kinder unter 15 Jahren stieg auf rund 965 000 an; im Vergleich zu 2003 entspricht dies einer Steigerung um 3,2%. Die Sozialhilfequote der Kinder in dieser Altersgruppe erhöhte sich damit auf 8,1% (Vorjahr: 7,7%).
1,87 Millionen Sozialhilfeempfänger waren am Jahresende 2004 im erwerbsfähigen Alter, das heißt zwischen 15 und 64 Jahre alt (+ 4,7% gegenüber dem Vorjahr). Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe lag bei 3,4% (Vorjahr: 3,2%). Im Wesentlichen ist die Zunahme in dieser Altersgruppe auf die gestiegene Zahl der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zurückzuführen. Rund 930 000 Sozialhilfebezieher waren arbeitslos gemeldet, das ist fast die Hälfte aller Empfänger im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren; ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 11,7% gestiegen.
Dagegen sank die Zahl der älteren Sozialhilfebezieher ab 65 Jahren zum Jahresende 2004 gegenüber dem Vorjahr nochmals um rund 20 000 auf rund 78 000 Personen ( 20,1%). Die Sozialhilfequote der älteren Menschen verringerte sich dadurch auf 0,5% (Vorjahr: 0,7%). Ausschlaggebend hierfür war das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG). Das GSiG sieht für über 65- Jährige sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher stellt. Dass am Jahresende 2004 auch Menschen über 65 Jahre neben den Leistungen des GSiG weiterhin zusätzlich Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sind dies Personen, die einen erhöhten Bedarf haben, der von den Grundsicherungsleistungen nicht abgedeckt wird und aufstockende Sozialhilfe erforderlich macht (zum Beispiel einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung). Zum anderen handelt es sich um Grundsicherungsempfänger, die mit Sozialhilfeempfängern etwa dem jüngeren Ehegatten zusammen in einem Haushalt leben. Für die Angehörigen dieser Haushalte wird die Sozialhilfe nach dem gemeinsamen Bedarf oder Anspruch berechnet.
Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) lebten Ende 2004 rund 2,195 Millionen Sozialhilfeempfänger, 445 000 lebten in den neuen Ländern (ohne Berlin). Während sich die Empfängerzahl im Westen gegenüber dem Vorjahr um 3,0% erhöhte, stieg sie im Osten Deutschlands mit 4,4% deutlich stärker. Erstmals liegt die Sozialhilfequote im Osten damit genau so hoch wie im Westen (3,3%).
Die höchsten Sozialhilfequoten gab es Ende 2004 wie in den Jahren zuvor in den drei Stadtstaaten Bremen (9,0%), Berlin (8,0%) und Hamburg (7,1%). Unter den Flächenländern wiesen das Saarland (4,3%) und Mecklenburg-Vorpommern (4,1%) die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Sozialhilfequoten verzeichneten Bayern (1,9%), Baden- Württemberg (2,2%) sowie Rheinland-Pfalz und Thüringen (jeweils 2,5%).
Im Jahr 2004 wurden in Deutschland brutto insgesamt 9,95 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben; 1,4% mehr als im Vorjahr. Mit 7,27 Milliarden Euro wurde der größte Teil dieser Aufwendungen für die laufenden Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) außerhalb von Einrichtungen ausgegeben, also für die laufenden Aufwendungen für Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (+ 1,0% gegenüber 2003). Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 1,16 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, beliefen sich die reinen Ausgaben (Nettoausgaben) für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2004 auf 8,80 Milliarden Euro, 0,6% mehr als im Vorjahr.
Der überwiegende Teil der Sozialhilfeempfänger/-innen im engeren Sinne wurde letztmalig zum Jahresende 2004 in der amtlichen Sozialhilfestatistik erfasst. Seit dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger, die grundsätzlich erwerbsfähig sind sowie deren Familienangehörige, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Sascha Krieger, Telefon: (01888) 644-8159 oder -8953 E-Mail: sozialhilfe@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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