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Weiterentwicklung der amtlichen Statistik

Wiesbaden (ots)

Statistischer Beirat formuliert politische Handlungserfordernisse in
der 16. Wahlperiode
Die amtliche Statistik ist eine unverzichtbare Säule der
Informationsinfrastruktur unseres Landes, stellt der Statistische
Beirat, das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der
Bundesstatistik, fest. Die amtliche Statistik liefert die notwendigen
Informationen für politische und wirtschaftliche Entscheidungen, für
administratives Handeln, für wissenschaftliche Analysen und für die
Orientierung der Bürger. Qualitativ hochwertige amtliche Statistiken
stellen daher einen bedeutsamen Standortvorteil dar und leisten einen
wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands.
Wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche steht auch die
amtliche Statistik vor großen Herausforderungen. Der tief greifende
strukturelle Wandel der Wirtschaft – getrieben von den vier
Megatrends der Globalisierung, der Tertiarisierung, der
Informatisierung und der demografischen Entwicklung –, die
fortschreitende Vertiefung und Verbreiterung der Europäischen Union
und die intensiv geführte Debatte um nachhaltige Entwicklung,
Bürokratieabbau und Haushaltskonsolidierung markieren dabei die
wichtigsten Einflussfaktoren.
Vor diesem Hintergrund steht die Weiterentwicklung des
statistischen Systems auch in der 16. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages auf der politischen Agenda. Der Statistische Beirat
empfiehlt hierfür folgende Eckpunkte:
1. Damit sich die amtliche Statistik in ihrer Programmgestaltung
schneller und flexibler den sich wandelnden Anforderungen anpassen
kann, sind ihre rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend zu
überprüfen und, wo notwendig, zu flexibilisieren. Dies gilt vor allem
für das Bundesstatistikgesetz. Erfahrungen anderer vergleichbarer
Länder sind dabei systematisch einzubeziehen.
2. Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung des statistischen
Programms kommt einer Reform der Unternehmensstatistiken hohe
Priorität zu. Um dem wirtschaftlichen Strukturwandel angemessen
Rechnung zu tragen, sind statistische Informationen beispielsweise
über neue Dienstleistungen und neue technologische Entwicklungen
auszuweiten. Um das Gesamtsystem schlank zu halten, sind im Gegenzug
Statistiken über an Bedeutung verlierende Phänomene zurückzuführen.
3. Nicht zuletzt die Globalisierung verstärkt die Notwendigkeit zu
internationaler Harmonisierung und Standardisierung amtlicher
Statistiken. Immer stärker gehen nationale Statistiksysteme im
Europäischen Statistischen System (ESS) auf. Deutschland sollte die
Fortentwicklung des ESS unter Wahrung der Subsidiarität und unter
Berücksichtigung der Kosten und Belastungen intensiv mitgestalten.
4. Bei der permanent notwendigen Überprüfung und Weiterentwicklung
des statistischen Programms ist der Systemgedanke der amtlichen
Statistik zu berücksichtigen. Das statistische System ist mehr als
die Summe seiner Einzelstatistiken. Statt eines weiteren
„Ausfransens“ dieses Systems ist eine stärkere fachliche
Konzentration geboten.
5. Wie schon in der Vergangenheit muss auch die amtliche Statistik
weiterhin ihren Beitrag zu Haushaltskonsolidierung und Entlastung der
Wirtschaft und Bürger leisten. Dabei ist auf ein ausgewogenes
Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Amtliche Statistiken verursachen
nicht nur Kosten und Belastungen, sie stiften auch Nutzen.
6. Bei der Weiterentwicklung der amtlichen Statistik müssen
Nutzerorientierung und die Entlastung der Befragten hohe Priorität
genießen. Dies gilt insbesondere bei der Programmplanung sowie beim
Umfang und Design von Erhebungen. Wo immer möglich, sollte auf
Vollerhebungen verzichtet werden. Alle technischen Möglichkeiten zur
Reduzierung von Belastungen müssen ausgeschöpft werden. Besonderes
Augenmerk bei der Entlastung ist kleinen und mittleren Unternehmen zu
schenken.
7. Bundesstatistiken werden in Deutschland arbeitsteilig von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder generiert.
Effizienzreserven innerhalb dieses Systems sind, etwa durch Umsetzung
des so genannten Masterplans, umfassend zu nutzen. Darüber hinaus
sollte im Rahmen einer Föderalismusreform das statistische System
organisatorisch und institutionell fortentwickelt werden.
8. Die amtliche Statistik sollte unter Wahrung des Datenschutzes
die für die amtliche Statistik erforderlichen Zugangs- und
Verwendungsrechte bei Verwaltungsdaten erhalten. Ferner sollten die
Belange der amtlichen Statistik bei der Einführung der steuerlichen
Wirtschaftsidentifikationsnummer sowie des elektronischen
Handelsregisters berücksichtigt werden.
9. Die Kooperation zwischen Wissenschaft und amtlicher Statistik
sollte zum Nutzen beider Seiten verbessert werden. Insbesondere
sollte die Arbeit der Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter
im Interesse einer engen Kooperation mit der Wissenschaft als
Daueraufgabe verstetigt werden.
10. Deutschland sollte sich an der für 2010/2011 geplanten
EU-weiten Zensusrunde beteiligen. Dabei sollten alle technischen und
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Zählung deutlich
kostengünstiger und belastungsärmer als bisherige Volkszählungen
durchzuführen. Zur Vorbereitung sollte bis spätestens 2007 ein
Vorschaltgesetz für den Aufbau eines Gebäude- Adressregisters
verabschiedet werden. Ferner ist auf eine nachhaltige Optimierung der
Melderegister in den Kommunen hinzuwirken.
Weitere Auskünfte gibt:
Pia Brugger,
Telefon: (0611) 75-4168,
E-Mail:  pia.brugger@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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