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Außenhandel mit Tschechien: Zu den Differenzen zwischen tschechischen und deutschen Außenhandelsergebnissen Gemeinsame Presseerklärung des Statistischen Bundesamtes und des Tschechischen Statistischen Amtes

Wiesbaden (ots)

Der Außenhandel zwischen Tschechien und
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch
entwickelt. Die deutschen Ausfuhren nach Tschechien sind zwischen
1993 und 2004 um mehr als das Dreieinhalbfache gestiegen, die
Einfuhren aus Tschechien haben sich sogar mehr als verfünffacht. Die
wichtigsten Gütergruppen im Handel zwischen Tschechien und
Deutschland sind Kraftfahrzeuge/- Teile und Maschinen. In der
Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands liegt
Tschechien ein- und ausfuhrseitig auf Platz 12. Aus tschechischer
Sicht ist Deutschland in beiden Lieferrichtungen das mit weitem
Abstand wichtigste Partnerland. Es gibt allerdings Abweichungen
zwischen den spiegelbildlichen tschechischen und deutschen
Außenhandelsstatistiken, die seit dem EU-Beitritt Tschechiens
deutlich zugenommen haben.
In beiden Lieferrichtungen – in besonderem Maße bei den
Warenbewegungen von Tschechien nach Deutschland – liegen die
tschechischen Ergebnisse deutlich über den spiegelbildlichen
deutschen Zahlen. Im Jahr 2004 überstiegen die tschechischen
Ausfuhren nach Deutschland die entsprechenden deutschen Einfuhren um
rund 17%. Die nationalen Statistikämter in Deutschland und Tschechien
haben deshalb in einer gemeinsamen Initiative die Ursachen für diese
Entwicklung untersucht. Offenbar sind die Differenzen im Zusammenhang
mit der seit der EU- Erweiterung geänderten Erhebungsmethode zu
sehen. Der Warenverkehr zwischen Tschechien und Deutschland lässt
sich jetzt nicht mehr anhand der Unterlagen der Zollbehörden
ermitteln, sondern wird im Rahmen des so genannten
„Intrastat-Systems“ direkt bei den betroffenen Unternehmen erhoben.
Hier sind es vor allem folgende Effekte, die zu den Asymmetrien
beitragen:
1. Transitverkehre Ein tschechisches Unternehmen verkauft
beispielsweise Waren an einen deutschen Abnehmer. Die Waren werden
nach Deutschland geliefert, aber von dort ohne Zwischenstopp oder
nach lediglich transportbedingtem Aufenthalt in ein anderes EU-Land
verbracht. Aus deutscher Sicht handelt es sich um Transitverkehr, der
nicht meldepflichtig ist, so dass weder eine Ein- noch eine
Ausfuhrmeldung erfolgt. Das tschechische Unternehmen gibt jedoch
Deutschland als Bestimmungsland an, weil es das eigentliche
Bestimmungsland der Waren nicht kennt. Dieser Effekt konnte vor dem
Beitritt Tschechiens zur EU zumindest dann nicht auftreten, wenn die
Waren an der deutschen Grenze in den zollrechtlich freien Verkehr
überführt wurden. Bei der Zollabfertigung fiel in Deutschland stets
eine Einfuhrmeldung an. Anschließend war von dem deutschen
Unternehmen eine Versendung in das EU-Bestimmungsland zu melden.
2. Veredelungsgeschäfte Veredelungsverkehre, die gerade im
Warenaustausch zwischen Tschechien und Deutschland eine wichtige
Rolle spielen, dürften eine weitere bedeutsame Ursache für die
Spiegeldifferenzen sein. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass
grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte nicht in den für
Umsatzsteuerzwecke gemeldeten innergemeinschaftlichen
Lieferungen/Erwerben enthalten sind. Somit entfällt für diese
Warenbewegungen die sonst übliche Kontrollmöglichkeit der
Außenhandelszahlen anhand der Umsatzsteueranmeldungen.
Untererfassungseffekte können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Vor dem EU-Beitritt Tschechiens war dagegen die vollständige
Erfassung der Veredelungsverkehre durch die zollamtliche Überwachung
garantiert. Auch methodisch bedingte Abweichungen kommen in Betracht.
Grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte sind in Tschechien und
Deutschland zwar entsprechend den EU-Vorgaben grundsätzlich
methodisch gleich zu behandeln. Es gibt jedoch Ermessensspielräume.
Bei enger Auslegung des Begriffs – wie in Deutschland – werden
kleinere Bearbeitungsvorgänge nicht als Veredelung, sondern lediglich
als eine temporäre, nicht meldepflichtige Verbringung der Ware ins
Ausland eingestuft. Bei einer eher weiten Auslegung des Begriffs –
wie von den tschechischen Statistikern praktiziert – liegt dagegen
auch dann ein meldepflichtiger Veredelungsverkehr vor.
3. Anmeldeschwellen Die Anwendung von Anmeldeschwellen, die es im
System der Zollanmeldungen nicht gab, spielt ebenfalls als Grund für
Spiegelbilddifferenzen eine Rolle. Zwar können die nicht erfassten
Warenverkehre in ihrer Gesamtheit auf Basis der
Umsatzsteuervoranmeldungen sehr zuverlässig hinzugeschätzt werden.
Wie sich der „Abschneideeffekt“ bei den einzelnen Partnerländern
auswirkt, ist jedoch nicht exakt festzustellen. Vermutlich liegt er
bei Nachbarländern wie Tschechien und Deutschland auf Grund des
„kleinen Grenzverkehrs“ über dem Durchschnitt.
4. Unternehmensinterner Warenverkehr Ein weiterer Grund für
Abweichungen liegt in der zum Teil unterschiedlichen Anmeldung von
internen, zumeist unentgeltlichen Warenverkehren zwischen deutschen
Unternehmen und ihren Zweigniederlassungen in Tschechien.
Die Zunahme der Spiegeldifferenzen zwischen der tschechischen und
der deutschen Außenhandelsstatistik ist wesentlich auf den
Systemwechsel bei der Datenerhebung zurückzuführen. Asymmetrien
werden sich auch in Zukunft nicht ganz vermeiden lassen. Sie treten
im Übrigen auch im Vergleich mit anderen Ländern auf. Beide
Statistikämter unternehmen jedoch vielfältige Anstrengungen, um die
Differenzen so weit wie möglich zu reduzieren und stehen deshalb in
engem Kontakt. Mögliche Verbesserungen werden sich vor allem auf die
oben genannten Punkte konzentrieren.
Weitere Auskünfte gibt:
Albrecht Krockow,
Telefon: (0611) 75-2060,
E-Mail:  info-aussenhandel@destatis.de
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Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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