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17,7 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2005

Wiesbaden (ots)

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
wurden im Jahr 2005 in Deutschland brutto 20,1 Milliarden Euro
insgesamt für Sozialhilfeleistungen nach dem zum 1. Januar 2005 neu
geschaffenen Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII "Sozialhilfe")
ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro,
die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer
Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben
netto 17,7 Milliarden Euro.   Die Gesamtausgaben für
Sozialhilfeleistungen sind aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 1.
Januar 2005 nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar, als netto 23,0
Milliarden Euro für die Sozialhilfe aufgewendet wurden. Dafür gibt es
im Wesentlichen zwei Gründe:   Zum einen erhalten seit Inkrafttreten
des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
(Hartz IV) zum 1. Januar 2005 bisherige Sozialhilfeempfänger im
engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren
Familienangehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Die Ausgaben für diesen
Personenkreis werden ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik
nachgewiesen.   Zum anderen wurde das Gesetz über eine
bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
in das SGB XII eingeordnet. Die Ausgaben für die Empfänger von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind daher im Jahr
2005 erstmals in der Sozialhilfestatistik erfasst.   Bei den
verschiedenen Hilfearten des SGB XII ist bei den Nettoausgaben für
das Berichtsjahr 2005 folgendes festzustellen:   Für die Hilfe zum
Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2005 netto lediglich noch
573 Millionen Euro ausgegeben; dies entspricht einem Rückgang von
93,5% gegenüber dem Vorjahr, als noch 8,8 Milliarden Euro für diese
Hilfeart ausgegeben wurden. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser
Hilfeart ist - wie oben bereits dargestellt - auf die Einführung des
SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen.   Die Nettoausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
lagen im Jahr 2005 bei 2,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr
sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 32,8% gestiegen.   Für
die Leistungen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII (bis Ende 2004
sogenannte "Hilfen in besonderen Lebenslagen") wurden 2005 netto
14,3 Milliarden Euro ausgegeben. Darunter sind insbesondere die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 10,2 Milliarden Euro
(+ 2,5%) sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte
"Hilfe zur Pflege", mit 2,7 Milliarden Euro (+ 5,8%) von Bedeutung.  
Je Einwohner wurden in Deutschland 2005 für die Sozialhilfe
rechnerisch 214 Euro ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin)
waren es mit 223 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in
Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 144 Euro. Die mit Abstand höchsten
Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2005 die drei
Stadtstaaten Bremen (383 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (325
Euro). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden in den alten
Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 177 Euro beziehungsweise
188 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen
(112 Euro) und Thüringen (144 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am
niedrigsten.
Die vollständige Pressemitteilung, inklusive Tabelle, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (01888) 644-8164,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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