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3,8 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2006

Wiesbaden (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Erbschaften teilt das
Statistische Bundesamt mit, dass das Erbschaft- und
Schenkungsteueraufkommen im Jahr 2006 3,8 Milliarden Euro betrug.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht als Landessteuer den
Bundesländern zu. Nach der Statistik über den Steuerhaushalt wurde im
Jahr 2006 fast die Hälfte des gesamten Aufkommens von den Ländern
Nordrhein-Westfalen (851 Millionen Euro) und Bayern (838 Millionen
Euro) eingenommen. In den neuen Länder (einschließlich Berlin-Ost)
betrug dieses Steueraufkommen lediglich 63 Millionen Euro.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Erbschaft- und
Schenkungsteueraufkommen um 8,1% verringert. Über einen 10-jährigen
Zeitraum betrachtet wird jedoch deutlich, dass das Steueraufkommen
aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fast kontinuierlich zugenommen
hat. 1997 lag das Aufkommen noch bei 2,1 Milliarden Euro.
Nach der im Jahr 2002 letztmals durchgeführten Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik beziehen sich rund 80% der festgesetzten
Steuer auf Erwerbe von Todes wegen, rund 20% auf Schenkungen.
Ausführliche Ergebnisse zum Steuerhaushalt und der Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik sind unter www.destatis.de/shop, Suchwort
"Erbschaft", kostenlos erhältlich.
Weitere Auskünfte gibt:
Klaus-Jürgen Hammer,
Telefon: (0611) 75-2380,
E-Mail:  steuern@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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