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Neuer Berichtskreis für die Monatsstatistiken im Verarbeitenden Gewerbe entlastet Wirtschaft

Wiesbaden (ots)

Am 1. Januar 2007 trat Artikel 10 des Ersten
Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (Bundesgesetzblatt
Teil I Seite 1970) in Kraft, durch den das Gesetz über die Statistik
im Produzierenden Gewerbe geändert wird. Wie das Statistische
Bundesamt mitteilt, wird in diesem Zusammenhang insbesondere die
Abschneidegrenze beim Berichtskreis für die kurzfristigen Statistiken
im Verarbeitenden Gewerbe heraufgesetzt.
Wurden in der Vergangenheit beim Monatsbericht im Verarbeitenden
Gewerbe alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen
Personen befragt, so sind ab dem Berichtsmonat Januar 2007 nur noch
Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen einbezogen. Entsprechendes
gilt für die Monatliche Produktionserhebung. Mit dieser Maßnahme wird
eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren
Unternehmen von statistischen Auskunftspflichten erreicht.
Dabei werden die bisherigen Merkmale des Monatsberichts im
Verarbeitenden Gewerbe und der Monatlichen Produktionserhebung auch
bei dem neuen Berichtskreis der Betriebe mit 50 und mehr tätigen
Personen weiter unverändert erhoben. Neu ist, dass der Berichtskreis
für die Monatliche Produktionserhebung mit dem des Monatsberichts im
Verarbeitenden Gewerbe übereinstimmt. Damit werden die Ergebnisse für
die wichtigsten Konjunkturindikatoren konsistenter.
Die unterhalb dieser neuen Abschneidegrenze liegenden Betriebe
werden ab dem Berichtsjahr 2007 nur noch in der Vierteljährlichen
Produktionserhebung nach ihrer Produktion und im neu eingeführten
Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe nach den tätigen
Personen, den Lohn- und Gehaltsummen sowie dem Umsatz befragt. Dieser
Bericht stellt sicher, dass die für regionale Strukturuntersuchungen
notwendigen Informationen im bisherigen Umfang und in bisheriger
Qualität zumindest jährlich zur Verfügung stehen. Die aus den
obengenannten monatlichen Statistiken stammenden
Berechnungsgrundlagen der Indizes zum Auftragseingang und zur
Produktion im Produzierenden Gewerbe wurden an den neuen
Berichtskreis angepasst. Damit ist sichergestellt, dass sich die zur
Konjunkturdiagnose erforderlichen Daten ab 2007 ohne wesentliche
Strukturbrüche an den bisher verfügbaren Zeitraum ab 1991
anschließen.
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Christiane Bald-Herbel,
Telefon: (0611) 75-2192,
E-Mail:  christiane.bald@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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