Neuer Berichtskreis für die Monatsstatistiken im Verarbeitenden Gewerbe entlastet Wirtschaft
Wiesbaden (ots)
Am 1. Januar 2007 trat Artikel 10 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1970) in Kraft, durch den das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert wird. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Abschneidegrenze beim Berichtskreis für die kurzfristigen Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe heraufgesetzt.
Wurden in der Vergangenheit beim Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen befragt, so sind ab dem Berichtsmonat Januar 2007 nur noch Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen einbezogen. Entsprechendes gilt für die Monatliche Produktionserhebung. Mit dieser Maßnahme wird eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Auskunftspflichten erreicht.
Dabei werden die bisherigen Merkmale des Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe und der Monatlichen Produktionserhebung auch bei dem neuen Berichtskreis der Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen weiter unverändert erhoben. Neu ist, dass der Berichtskreis für die Monatliche Produktionserhebung mit dem des Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe übereinstimmt. Damit werden die Ergebnisse für die wichtigsten Konjunkturindikatoren konsistenter.
Die unterhalb dieser neuen Abschneidegrenze liegenden Betriebe werden ab dem Berichtsjahr 2007 nur noch in der Vierteljährlichen Produktionserhebung nach ihrer Produktion und im neu eingeführten Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe nach den tätigen Personen, den Lohn- und Gehaltsummen sowie dem Umsatz befragt. Dieser Bericht stellt sicher, dass die für regionale Strukturuntersuchungen notwendigen Informationen im bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität zumindest jährlich zur Verfügung stehen. Die aus den obengenannten monatlichen Statistiken stammenden Berechnungsgrundlagen der Indizes zum Auftragseingang und zur Produktion im Produzierenden Gewerbe wurden an den neuen Berichtskreis angepasst. Damit ist sichergestellt, dass sich die zur Konjunkturdiagnose erforderlichen Daten ab 2007 ohne wesentliche Strukturbrüche an den bisher verfügbaren Zeitraum ab 1991 anschließen.
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