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Kennzeichnung von Freilandeiern nach 12 Wochen Stallpflicht: Geflügelwirtschaft setzt auf Solidarität des Lebensmittelhandels

Berlin (ots)

Wegen der vogelgrippebedingt weiterhin geltenden Stallpflicht in weiten Teilen Deutschlands werden in diesen Tagen die Freilandeier knapp. Grund: Nach Ablauf von zwölf Wochen Stallpflicht müssen die Eier aus den Freilandbetrieben im Handel als Bodenhaltungseier vermarktet werden, so sehen es die EU-Vermarktungsnormen vor. Für die Kennzeichnung dieser Eier haben der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der im ZDG organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) gemeinsam mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) eine praktikable Lösung gefunden, die den Betrieben die Weiternutzung ihrer bisherigen (Freiland-)Verpackungen ermöglicht und zugleich den Verbraucher unmissverständlich über die Herkunft der Eier informiert - durch den geänderten Stempel auf dem Ei (jetzt "2" für Bodenhaltung statt wie bisher "1" für Freilandhaltung) und einen Aufkleber auf der Verpackung, der sämtliche Hinweise auf die bisherige Freilandhaltung überdeckt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft (BMEL) hat die Rechtskonformität des Vorschlags aus der Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis gesetzt.

Folgende Vorgehensweise gilt demzufolge für Eier aus den betroffenen Freilandbetrieben:

   - Bei Überschreitung der 12-Wochen-Frist werden die in 
Freilandbetrieben erzeugten Eier als Bodenhaltungseier mit der 
Haltungsform "2" gekennzeichnet.
   - Bei Abgabe dieser Eier an den Lebensmitteleinzelhandel / die 
Verbraucher kann die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung
weiterverwendet werden, dass sie mit einem eindeutig auf die 
Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit nachfolgendem Inhalt 
gekennzeichnet wird:

"Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf) Infos unter: www.was-steht-auf-dem-ei.de"

"Wir haben eine einheitliche und praktikable Lösung gefunden. Nur so haben die Freilandbetriebe die nötige Planungs- und Vermarktungssicherheit. Jetzt liegt es am Handel, diesen Lösungsvorschlag ohne Preisabschläge zu akzeptieren", setzt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke auf die Solidarität des Lebensmitteleinzelhandels mit den unverschuldet in diese schwierige Situation geratenen Legehennenhaltern: "Wir erwarten, dass der Handel mit dieser Solidarität die von Politik und Gesellschaft ausdrücklich gewollte Freilandhaltung als tierwohlfördernde Maßnahme stützt."

Pressekontakt:

ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

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