ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: Personalvorgaben in der Krankenpflege: ver.di fordert wesentliche Nachbesserungen am Referentenentwurf
Personalvorgaben in der Krankenpflege: ver.di fordert wesentliche Nachbesserungen am Referentenentwurf
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert anlässlich der Verbändeanhörung am morgigen Dienstag (23.8.22) wesentliche Nachbesserungen am Referentenentwurf für das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. „Es ist gut, dass es bei den Vorgaben zur Personalausstattung in der Krankenhauspflege endlich vorangeht. Noch nicht wirklich gut ist aber der vorliegende Referentenentwurf. Da müssen Bundesregierung und Bundestag nochmal gründlich ran, damit durch das Gesetz tatsächlich eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten kommt und Beschäftigte entlastet werden“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Es muss gesetzlich eindeutig formuliert werden, dass die PPR 2.0 auf den Stationen zur Anwendung kommt. Auch für die Intensivmedizin braucht es konkrete bedarfsgerechte Vorgaben, das kann nach den Erfahrungen der Pandemie niemand ernsthaft bezweifeln.“ Die PPR 2.0 – das von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat bereits vor zweieinhalb Jahren vorgelegte Instrument für eine am Bedarf orientierte Personalbemessung in der Krankenpflege – wird im vorliegenden Entwurf lediglich in der Begründung erwähnt, noch nicht aber im Gesetzestext selbst. Für Intensivstationen sind bislang keine Regelungen vorgesehen.
„Grundlage für die Personalausstattung muss der Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten sein, das muss im Gesetz eindeutig formuliert werden“, betonte Bühler. Dass bestehende Tarifverträge zur Entlastung der Beschäftigten weiter gelten, sei tarifrechtlich unstrittig, es müsse klargestellt werden, dass die aus Sicht der Beschäftigten jeweils günstigere gesetzliche bzw. tarifliche Regelung zur Anwendung komme. „Das Gesetz definiert den Mindeststandard für eine gute Versorgung, der muss bundesweit von jedem Träger verbindlich eingehalten werden, da darf es keine Schlupflöcher geben“, so Bühler. Laut Referentenentwurf soll die Personalbemessung durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgestaltet werden. „Die an der Entwicklung der PPR 2.0 beteiligten Verbände müssen in diesen Prozess eng eingebunden werden“, forderte Bühler.
„Dass es jetzt eine gesetzliche Personalbemessung geben wird, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, ist ein wichtiger Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik. Das haben die Krankenhausbeschäftigten mit den vielen Protesten und Aktionen der vergangenen Jahre erreicht“, so die Gewerkschafterin. „Wir werden auch auf den letzten Metern weiter auf wirksame, verbindliche und bedarfsgerechte Personalvorgaben pochen.“
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