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Altenpflege: Steigende Kosten für Pflegeheime nicht auf Bewohner*innen abwälzen

Altenpflege: Steigende Kosten für Pflegeheime nicht auf Bewohner*innen abwälzen

Vor dem Hintergrund der zum Teil stark steigenden Preise in der Pflege fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) umgehend Hilfen, um die Kosten für Bewohner*innen von Pflegeheimen und pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu senken. „Es braucht jetzt schnelles politisches Handeln, um die Eigenteile der pflegebedürftigen Menschen zu begrenzen und ausreichende Bundesmittel, um die Pflegeversicherung nicht ins Defizit laufen zu lassen“, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Zugleich fordert ver.di eine dauerhafte Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung. Bühler sagte: „Es ist wichtig, dass die Löhne in der Altenpflege bei Einrichtungen, die sich bisher Tarifverträgen verweigern, endlich steigen. Allerdings hat es die Politik versäumt, die Finanzierung entsprechend umzustellen. Die Quittung bekommen jetzt die pflegebedürftigen Menschen. Hier braucht es eine schnelle und solidarische Lösung.“

ver.di fordert schon seit Langem eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Die vorgeschlagene Lösung heißt „Solidarische Pflegegarantie“. Damit würde das Risiko, pflegebedürftig zu werden, vollständig gemeinschaftlich abgedeckt. In einem ersten Schritt sind die Eigenanteile zu deckeln. Die ebenfalls von den Heimbewohner*innen zu tragenden Investitionskosten sollten endlich vollständig die Länder übernehmen. Damit würden Heimbewohner*innen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlastet.

„Die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und der Beschäftigten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die höheren Löhne sind nicht nur angemessen für die enorme Leistung, die die Beschäftigten in der Altenpflege tagtäglich erbringen, sondern höhere Löhne sind auch bitter nötig, um ausreichend Personal zu bekommen und zu halten“, betonte Bühler. Jetzt müsse die Politik umgehend handeln, um nicht noch mehr pflegebedürftige Menschen in die Armut zu treiben. Denn zusätzlich greifen ab Juli dieses Jahres Neuregelungen zur Ausstattung mit Pflegepersonal in der stationären Langzeitpflege – was die Kosten weiter steigen lassen wird.

In die „Solidarische Pflegegarantie“ würden alle Bürger*innen entsprechend ihres Einkommens einzahlen – und die einzelnen Pflegebedürftigen erhielten die pflegerischen Leistungen, die sie benötigen, ganz gleich ob ambulant oder stationär. Derzeit müssen die pflegebedürftigen Menschen im Pflegeheim neben den Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflegekosten übernehmen. Der Teil, den die Pflegeversicherung übernimmt, ist bisher gedeckelt, also wird je nach Pflegegrad nur bis zu einem bestimmten, viel zu niedrigen Betrag gezahlt. Bisher betrug der einrichtungseinheitliche Eigenanteil im Durchschnitt je nach Verweildauer zwischen 340 und 1.140 Euro pro Monat. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen musste daher schon vor der derzeitigen Inflation Sozialhilfe zur Unterstützung beantragen. Die Zahl wird aufgrund der Preissteigerungen für Unterbringung, Verpflegung und steigende Mieten für die Zimmer ebenfalls weiter deutlich steigen.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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