ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Achtung Korrektur! Bundesinnenministerium legt Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor
(Achtung Korrektur im zweiten Absatz: 5,3 Prozent rpt 5,3 Prozent Prozent)
Bundesinnenministerium legt Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der DGB setzen sich intensiv für eine möglichst rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses Bund/Kommunen auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, die Richterinnen und Richter sowie die Soldatinnen und Soldaten ein. Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gibt es dazu jetzt endlich positive Signale, der entsprechende Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause Mitte Juli 2023 ins Bundeskabinett gehen.
Entsprechend der ver.di-Forderung nach einer vollständigen Übertragung des Tarifergebnisses, soll auch den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern sowie den Soldatinnen und Soldaten ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die insoweit angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Damit steigen alle Besoldungen ab 01. März 2024 monatlich um mindestens 340 Euro.
Daneben regelt das Gesetz auch die Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Teilbeträgen.
Erfreulich sei, dass das Inflationsausgleichsgeld nun sowohl an Besoldungs- wie auch an Versorgungsempfänger*innen steuerfrei ausgezahlt werden solle, so die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
„Allerdings kommt angesichts der nach wie vor hohen Inflationsraten die Übernahme des Tarifergebnisses sehr spät. Das BMI hätte die zeitnahe Auszahlung des Inflationsausgleichsgeldes längst gesondert regeln können, so dass mit einer Zahlung nicht erst im Herbst zu rechnen ist. Wir fordern daher, dass die Beschäftigten sehr zeitnah zumindest eine Abschlagszahlung zum Inflationsausgleichsgeld erhalten“, so Behle.
Der jahrelangen politischen Einflussnahme von ver.di und DGB ist es außerdem zu verdanken, dass der Gesetzentwurf auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage unter Einbeziehung der Zulage berechtigten Zöllnerinnen und Zöllnern vorsieht. Damit erfüllt das BMI ebenfalls mit einiger Verzögerung eine entsprechende Zusage aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. ver.di begrüßt diese Maßnahme, die dazu dient, den Belastungen im Zollvollzugsdienst auch längerfristig im Ruhestand Rechnung zu tragen.
Für Rückfragen: Dr. Andreas Splanemann, ver.di-Bundesbeamtensekretär, 0170/5748537
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