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ver.di-Medien-Info: HHLA: ver.di fordert Absicherungen per Tarifvertrag und Regelungen zur Mitbestimmung

HHLA: ver.di fordert Absicherungen per Tarifvertrag und Regelungen zur Mitbestimmung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaf (ver.di) lehnt den Verkauf von HHLA-Anteilen und damit den Verkauf öffentlichen Eigentums an private Investoren grundsätzlich ab, begrüßt aber, dass es Vereinbarungen zur Absicherung für die Beschäftigten gibt. Diese müssen nun jedoch per Tarifvertag abgesichert werden.

Das zwischen HHLA, MSC und der Stadt Hamburg geschlossene Business Combination Agreement (BCA) hat wichtige kritische Themen aufgenommen, die aus Sicht von ver.di einer zusätzlichen Absicherung per Tarifvertrag bedürfen. Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Mitbestimmung durch den Aufsichtsrat nicht ausreichend geregelt wurde und dringt auf sofortige Änderung dieser Frage.

„Seit der Ankündigung des Verkaufs von HHLA-Anteilen an MSC haben viele Gespräche zwischen ver.di, den Betriebsräten, Vertrauensleuten und den Senatoren Dressel und Leonhardt stattgefunden, in denen zahlreiche wichtige Fragen bearbeitet werden konnten“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

„Dazu gehört beispielsweise, dass die Mehrheit der HHLA-Anteile bei der Stadt bleiben und dass aufgrund der Übernahme, keine betriebsbedingten Kündigungen vorgenommen werden dürfen. Zudem dürfen aufgrund des Anteilsverkaufs Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder ähnliche Vereinbarungen, insbesondere zu Arbeitsbedingungen nicht geändert oder beendet werden. Wichtig ist auch, dass beispielsweise Zusagen zur Altersvorsorge nicht geändert werden dürfen“, betont Behle. Außerdem sei vereinbart worden, dass wesentliche Tätigkeiten, die zurzeit von HHLA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeführt werden, nicht ausgelagert und die Anzahl der Beschäftigten, die den Geschäftsbetrieb der HHLA in Hamburg und Deutschland betreffen, nicht wesentlich geändert werden dürften.

„Die Aufnahme dieser Regelungen in das BCA zeigen den Willen, für die Beschäftigten sichere und gute Arbeitsplätze zu erhalten. Dadurch, dass die Vereinbarungen mit MSC eine Mindestdauer von 40 Jahren haben, kann eine langfristige Planungssicherheit erreicht werden. Jetzt muss jedoch dringend ein Tarifvertrag zwischen ver.di und der HHLA geschlossen werden, der auch Ansprüche für die Beschäftigten verbindlich regelt“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende.

Kritisch sei jedoch, dass die Mitbestimmung zwar auf Ebene der HHLA gesichert bleibe, aber in der darüber liegenden Holding nicht. „Der Erhalt der Mitbestimmung muss auch auf dieser Ebene im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer paritätisch gesichert werden und ebenfalls mit ver.di vertraglich geregelt werden“, so Behle.

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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