ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di erstattet Anzeige gegen Dumont-Druck Köln wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Ver.di erstattet Anzeige gegen Dumont-Druck Köln wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat bei der zuständigen Bezirksregierung Köln Anzeige gegen die beiden Geschäftsführer der DuMont Druck Köln Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 121 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erstattet. Anlass ist die in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2023 durchgeführte Schließung der DuMont-Druckerei in Köln. Dabei wurde gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses verstoßen. 200 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz und wurden auf die Straße gesetzt. Im entsprechenden Paragrafen des BetrVG sind Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen Aufklärungs- oder Auskunftspflichten geregelt.
„Aus reinem Profitinteresse wurde hier eine traditionsreiche Druckerei geschlossen und die Aufträge an ein tarifloses Unternehmen vergeben. Das Vorgehen von Dumont darf keine Schule machen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch für große Konzerne wie Dumont. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert tätig zu werden“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. ver.di fordere, dass Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz stärker geahndet werden. Unternehmen, die gesetzeswidrig handelten, müsse klar sein, dass dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. „Die bisherigen gesetzlichen Regelungen müssen dringend verschärft werden. Wer Belegschaften einfach von heute auf morgen auf die Straße setzt, hat mit unserem entschiedenen Widerstand zu rechnen“, so Schmitz weiter.
Zum Hintergrund: Nach über 400-jährigem Bestehen war die Zeitungsdruckerei des Dumont-Konzerns, die DuMont Druck Köln GmbH & Co. KG in im Oktober vergangenen Jahres kurzfristig geschlossen worden, ohne die Beschäftigten über diese Entscheidung zu informieren. Betriebsrat und Beschäftigte wurden erst im Nachhinein informiert. Hierbei wurden bewusst Gesetzesverstöße in Kauf genommen. Äußerungen des damaligen Vorstandschefs bestätigten den Verdacht, dass so gehandelt wurde, um eventuelle Streiks zu verhindern. Der Druck der zu Dumont gehörenden Tageszeitungen wurde nach Koblenz zum Mittelrhein-Verlag verlagert. In diesem Unternehmen existiert keine Tarifbindung. Erst durch breiten öffentlichen Protest konnte für die Beschäftigten der Druckerei ein Sozialplan erreicht werden. Viele Bürgerinnen und Bürger solidarisierten sich mit den Beschäftigten und brachten gegenüber dem Dumont-Konzern ihren Unmut über die Schließung zum Ausdruck.
V.i.S.d.P.
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