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Weiterer Etappensieg von Presse-Monitor gegen das Patentamt

Berlin (ots)

Die von dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
angeordnete sofortige Vollziehung der Verfügung, nach der die
Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) ihren Geschäftsbetrieb
einzustellen habe, ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht München
durch Beschluss vom 17.5.02 aufgehoben worden. Die PMG kann damit
ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen. Das DPMA hat die Möglichkeit,
gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Das VG München hebt in seinem Beschluss hervor, dass für die
Annahme, die "geschäftliche Betätigung" der PMG würde "konkrete
Belange einzelner Personen oder Personengruppen rechtswidrig
beeinträchtigen oder eine solche Beeinträchtigung" stehe "innerhalb
überschaubarer Zeit zu besorgen", vom DPMA keinerlei Anhaltpunkte
geltend gemacht wurden. Deshalb sei eine Untersagung des
Geschäftsbetriebes der PMG - noch dazu mit sofortiger Wirkung - nicht
gerechtfertigt.
Noch deutlicher wird das Verwaltungsgericht, wenn es in seinem
Beschluss feststellt, dass "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
davon ausgegangen werden" muss, "dass die Untersagungsverfügung der
Nachprüfung in einem Hauptsacheverfahren nicht standhalten wird". Das
DPMA sei - so die Münchener Richter - wegen fehlender gesetzlicher
Grundlagen gar nicht befugt, Maßnahmen wie die Untersagung des
Geschäftsbetriebes anzuordnen. Zugleich macht das VG München
deutlich, dass es erhebliche Zweifel an der Auffassung des DPMA habe,
es handele sich bei der PMG um eine zulassungspflichtige
Verwertungsgesellschaft.
"Die ausführliche und sorgfältige Begründung des Beschlusses
zeige" - so der PMG-Geschäftsführer Michael Diesing - "in welch
leichtfertiger Weise das DPMA die Grundlagen ordnungsgemäßen
Verwaltungshandelns missachtet habe". Die PMG behalte sich
ausdrücklich vor, wegen des rechtswidrigen und schuldhaften Vorgehens
des DPMA Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Diesing zeigte sich
zugleich optimistisch, dass die PMG nicht nur in diesem, sondern auch
in einem parallel laufenden Verfahren, in dem dem DPMA
geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber der PMG untersagt wurden,
und das jetzt beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist,
siegreich sein wird. Sein Resümee: "Angesicht der klaren und
eindeutigen Aussagen in dem Beschluss des VG München ist die
erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Kunden auch weiterhin
gesichert."
Alexandra Haenzler
Ass. Jur., Key Account Managerin
PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Tel.: 030/28493-107
Fax:  030/28493-200
E-Mail:  alexandra.haenzler@presse-monitor.de

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