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Beim Bauen auf der sicheren Seite: Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert

Berlin (ots)

Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihre im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster an die am 13. Juni 2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen angepasst. Ab diesem Stichtag steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem Bauunternehmer in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der Bauunternehmer muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Bauunternehmer neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss.

Durch die Überarbeitung der Verbraucherbauverträge sind sowohl die Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers in die Bauvertragsmuster eingearbeitet worden. Die aktualisierten Vertragsmuster sind ab dem 13. Juni 2014 kostenlos bei den ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten.

Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann erklärte dazu: "Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen ausgewogene und rechtssichere Bauvertragsmuster zur Verfügung." ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den ZDB-Mitgliedern und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. "Diese Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen", sagte Loewenstein.

Die neuen Vertragsmuster erleichtern den Vertragspartnern die Einschätzung, ob dem Verbraucher als Bauherrn ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Ausführliche Erläuterungen erklären anhand von Beispielen die geänderte Gesetzgebung und ermöglichen den Vertragsparteien durch die entsprechenden Ankreuzvarianten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Bei der Überarbeitung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Vertragsmuster weiterhin anwenderfreundlich zu gestalten. Nach Informationen der beiden Verbände stehen den Interessierten auch zukünftig ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, sowie ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben.

Beide Verträge können unter www.hausundgrund.de sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de

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