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Robl: Tariftreue verfassungs- und europarechtlich unbedenklich

Berlin (ots)

"Das Deutsche Baugewerbe hält das angekündigte
Vergabegesetz für ordnungspolitisch begrüßenswert und für sinnvoll -
der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie spricht insofern nicht
für "die" deutsche Bauwirtschaft", erklärte der Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl.
"Die Äußerungen von Herrn Knipper verwundern doch sehr - schließlich
hat die Bauindustrie das Eckpunktepapier im Rahmen der Arbeitsgruppe
"Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen" beim
Bundeswirtschaftsminister gemeinsam mit uns verabschiedet".
"Ganz offensichtlich bekommt die Bauindustrie nunmehr kalte Füße
und versucht, von ihrer bisherigen Position wieder abzurücken", so
Robl. "Dieses dann auch noch als "Bedenken der Bauwirtschaft"
darzustellen, ist schlechter Stil - schließlich vertritt der
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie noch nicht einmal 10 % der
bauausführenden Wirtschaft."
"Gerade die verfassungsrechtlichen, aber auch die
europarechtlichen Zusammenhänge der Tariftreueregelung wurden durch
Gutachten der Ministerien des Inneren, der Finanzen und der Justiz
eingehend geprüft; sie haben keine durchgreifenden Bedenken erbracht.
Warum also diese erneute Kehrtwende der Bauindustrie? Haben wir in
Gestalt des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nicht schon
genügend Bedenkenträger?" fragte Robl.
"Das Deutsche Baugewerbe mit seinen über 50.000 Betrieben und mehr
als 700.00 Beschäftigten begrüßt die Entscheidung der
Bundesregierung, ein Vergabegesetz zu schaffen, das dem exzessiven
Lohn- und Preisdumping am Bau entgegenwirken und so faire
Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf dem
deutschen Baumarkt schaffen soll; die öffentliche Hand hat eine
besondere Verantwortung, diese wird in dem neuen Vergabegesetz
rechtlich verankert", so der ZDB-Hauptgeschäftsführer abschließend.
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