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Bau-Spitzenverbände fordern: Entwurf der Mantelverordnung muss korrigiert werden - Wichtige rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte bislang nicht berücksichtigt

Berlin (ots)

Die Deutsche Bauindustrie und das Deutsche Baugewerbe fordern in einem gemeinsamen Schreiben die Ausschussmitglieder des Bundesrates auf, den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in einigen Punkten zu korrigieren. "Trotz zu begrüßender Fortschritte gegenüber dem Referentenentwurf sehen wir mit großer Sorge, dass der vorliegende Kabinettsbeschluss wichtige technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte für kosten- und umweltgerechtes Bauen nicht berücksichtigt", erklärten Dipl.-Ing. Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, in ihrem Schreiben.

Die Branchenvertreter sehen folgende Probleme auf die Praxis zukommen:

   - Es wird künftig mehr deponiert werden. Dies bedeutet höhere 
     Kosten für Bauherren.
   - Es wird ein sehr kurzfristig eintretender Deponienotstand 
     erwartet, was längere Transportwege und damit eine hohe 
     Belastung der Infrastruktur bedeutet.
   - Kostenfaktoren wie Entsorgungswege, fehlende 
     Entsorgungsmöglichkeiten und notwendige Mehrfachbeprobungen 
     sowie nicht aufeinander abgestimmte Regelungen innerhalb der 
     Mantelverordnung müssen ehrlich benannt werden.

"Bei diesem wichtigen Thema darf es nicht um Schnelligkeit gehen. Wir sehen hier keinen zeitlichen Druck. Letztlich muss darum gehen, ein wirklich tragfähiges Regelwerk zu verabschieden, das den Belangen von Boden- und Grundwasserschutz sowie der Abfallvermeidung und dem Ressourcenschutz ausgewogen und verhältnismäßig gerecht wird und dabei vermeidbaren Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand entgegenwirkt", bekräftigten Hübner und Loewenstein ihre gemeinsame Position.

Als Mantelverordnung wird die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BR-Drucksache 556/17) bezeichnet.

Der Text der Pressemitteilung und das gemeinsame Schreiben sind im Internet unter www.bauindustrie.de sowie www.zdb.de verfügbar.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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