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Robl fordert effektive Kontrolle des Mindestlohns und striktes Vorgehen gegen Verschleierung von Schwarzarbeit

Berlin (ots)

Heute fand in Köln eine gemeinsame Pressekonferenz
von Bundesfinanzminister Hans Eichel mit den Vertretern der
Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft statt, bei der das
Zentrale Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung gegründet wurde.
Dabei forderte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, auch gegen die
verschleierten Formen von Schwarzarbeit vorzugehen.
Robl wörtlich: "Neben regelmäßigen Baustellenkontrollen auf der
einen und der Prüfung der Einhaltung von Tarifverträgen bei  der
Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf der anderen Seite ist es aus
unserer Sicht unabdingbar, auch gegen illegale Beschäftigung in jeder
Form vorzugehen.
Denn diejenigen, die sich diese Delikte zuschulden kommen lassen,
werden immer gewitzter. Illegale Beschäftigung tritt in immer neuen
Formen auf. Hier an erster Stelle zu nennen ist der Abschluss von
Scheinwerkverträgen, der unterbunden werden muss. Denn hierbei
handelt es sich um nichts anderes als um illegale
Arbeitnehmerüberlassung. Weiterhin unterbunden werden muss der
Zusammenschluss von Ich-AGen zu Scheingesellschaften und
Scheinarbeitsgemeinschaften.
Wir wenden uns ebenfalls dagegen, dass sog. gemeinnützige
Unternehmen gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen sowie sich auf dem
Feld der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung betätigen. Sie
drängen mit ihren Aktivitäten die regulären Bauunternehmen vom Markt.
Wir brauchen einen effizienten Gesetzesvollzug im Inland wie im
Ausland, wo die in Deutschland verhängten Bußgelder noch gar nicht
vollstreckt werden. Da sind wir uns ja einig; dazu müssen aber die
gerade genannten Punkte mit einbezogen werden.
Wir haben als Branche für den Mindestlohn gekämpft, wir haben ihn
als Tarifvertrag eingeführt, im vergangenen Jahr um den Mindestlohn
II für Facharbeiter ergänzt. Der Bundesarbeitsminister hat den
Tarifvertrag Mindestlohn per Rechtsverordnung für
allgemeinverbindlich erklärt.
Nun erwarten wir, dass seine Einhaltung durch die staatlichen
Behörden entsprechend kontrolliert wird. Hinzu kommt, dass
Unternehmen, die sich auf deutschen Baustellen betätigen, nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch dem Urlaubskassenverfahren
unterliegen. Auch dessen Einhaltung muss besser kontrolliert werden.
Sonst bleibt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein stumpfes Schwert und
unsere Bemühungen um eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzarbeit
schlussendlich erfolglos."

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon: 030-20314-409
Fax: 030-20314-420
eMail: klein@zdb.de

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