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Baugewerbe fordert Augenmaß bei geplanten Steueränderungen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen öffentlichen Sitzung des
Finanzausschusses, in der u.a. über die beabsichtigte Streichung der
degressiven AfA bei Mietwohngebäuden und um die Abschaffung der
Eigenheimzulage beraten wird, erklärte der Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath:
"Es bleibt zu hoffen, dass die Politik für die Argumente der
eingeladenen Experten aus der Wirtschaft, darunter auch unseres
Verbandes, offen ist. Denn teilweise schießen die vorgesehenen
Maßnahmen über das sicherlich völlig unstreitige Ziel der Sanierung
der Staatsfinanzen weit hinaus.
So geht etwa von der geplanten Abschaffung der degressiven AfA bei
Mietwohngebäuden sowie ihrer Neufestsetzung auf linear 2 % ein
negatives Signal in Richtung potentieller Immobilieninvestoren aus.
Ein Investitionsbedarf von jährlich ca. 300.000 benötigten
Wohnungsneufertigstellungen ist aber weiterhin vorhanden. Hier drohen
daher ohne Not Investitionen verhindert und Bautätigkeit weiter
gedrosselt zu werden."
Das Deutsche Baugewerbe wendet sich keinesfalls gegen die
Streichung steuerlicher Ausnahmetatbestände. Allerdings muss hier
Augenmaß bewiesen werden. Abschreibungen stellen grundsätzlich keine
Subvention dar. Vielmehr sorgen sie für eine periodengerechte
Erfolgsermittlung. Lediglich überhöhte Abschreibungssätze wirken wie
Subventionen. Der nunmehr vorgesehene 2%ige AfA-Satz ist zu gering.
Denn heutzutage kann nicht mehr von einer 50-jährigen Nutzungsdauer
von Vermietungsimmobilien ausgegangen werden. Die sich rasch
ändernden und immer weiter ansteigenden Nutzeranforderungen führen
vielmehr dazu, dass eine Vermietungsimmobilie nur deutlich kürzer
genutzt werden kann. Dies muss sich in den AfA-Sätzen niederschlagen.
Das Deutsche Baugewerbe spricht sich daher für einen 3%igen linearen
AfA-Satz aus, der zu einem Abschreibungszeitraum von 33 Jahren führen
würde."
Zur geplanten Streichung der Eigenheimzulage erklärte Frauenrath:
"Wir wissen, dass die Streichung der Eigenheimzulage längst
beschlossene Sache ist. Das war im Koalitionsvertrag ja schon zu
lesen. Wir geben allerdings noch einmal zu bedenken, dass es unter'm
Strich auch  zu Einnahmeverlusten auf Seiten der öffentlichen Hand
kommen wird."
Das Deutsche Baugewerbe schlägt daher noch einmal eine
Investitionsprämie Wohnungsbau vor, bei der sich die Förderung auf
nachgewiesene Arbeitskosten beschränken würde. Die Investitionsprämie
Wohnungsbau würde zum einen zu einem deutlichen Absinken des
Fördervolumens insgesamt führen und damit den Staatshaushalt
entlasten, zum anderen aber private Wohnungsbauinvestitionen fördern
und zudem zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen. "Schlussendlich
könnten durch eine Investitionsprämie Wohnungsbau Arbeitsplätze in
der Bauwirtschaft erhalten werden. Nachdem wir in den vergangenen 10
Jahren mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze verloren haben, wären
wir froh, wenn wir die  jetzt noch vorhandenen erhalten könnten. Dazu
bedarf es aber Investitionen." erklärte Frauenrath abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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