PREMIERE WORLD zeigt Schwarzsehern die Rote Karte
Wechsel des
Verschlüsselungscodes während der gestrigen Fußballübertragung
München - PREMIERE WORLD hat am gestrigen Dienstag den Verschlüsselungscode gewechselt. Danach blieb der Schirm für Zuschauer schwarz, die PREMIERE WORLD mit einer manipulierten SmartCard empfingen. Die SmartCard ist der Schlüssel zum TV-Angebot des Münchner Senders. Sie trägt den Code für die Entschlüsselung der digitalen Programme. Der neue Schlüssel wurde mit dem normalen Sendesignal über Satellit und Kabel direkt in die Haushalte übertragen und auf die regulären SmartCards überspielt. Um 21.44 Uhr stellte PREMIERE WORLD die Ausstrahlung seines kompletten Programmangebotes auf den neuen Verschlüsselungscode um.
Schlüsselwechsel werden bei PREMIERE WORLD in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Sie sind eine technische Maßnahme gegen Digitalpiraterie. Der Abonnent, der für das Programmangebot regulär zahlt, bekommt vom Schlüsselwechsel nichts mit. Der Schwarzseher, der die SmartCard selber manipuliert oder von einem Dealer gekauft hat, sieht danach nichts mehr, weil seine SmartCard den neuen Schlüssel nicht erhält und die Bildsignale nicht decodieren kann.
Der Schlüsselwechsel wurde von PREMIERE WORLD auch auf dem Bildschirm begleitet. Unter dem Motto "Fair Play bei PREMIERE WOLRD - ROT für Schwarzseher" informierte der Sender in der Halbzeitpause der UEFA Champions League-Übertragung über die Aktion.
"Wir wollen ein Fair Play gerade mit Blick auf unsere regulär zahlenden Kunden", kommentierte Produktgeschäftsführer Hans Seger den öffentlich begleiteten Schlüsselwechsel. "Die Benutzung von manipulierten SmartCards ist kein Kavaliersdelikt. Darauf wollten wir hinweisen. Außerdem zerstören wir mit Schlüsselwechseln das fragwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Dealern und Käufern von Piratenkarten." Den Zeitpunkt begründete Seger mit der "außerordentlichen Anziehungskraft des UEFA Champions League-Klassikers Bayern München gegen Manchester United".
PREMIERE WORLD hatte das Spiel gestern live und exklusiv übertragen.
Herstellung und Vertrieb gefälschter SmartCards erfüllen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Herstellung ist ein Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), ein Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) zu sehen. Die Nutzung derartiger Karten ist als Computerbetrug nach § 263a StGB strafbar. Das Strafmaß reicht bei diesen Delikten bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Dirk Heerdegen Unternehmenssprecher PREMIERE WORLD Tel.: 089/99 58-6350 dirkheerdegen@premiereworld.de
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