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PREMIERE WORLD zeigt Schwarzsehern die Rote Karte
Wechsel des Verschlüsselungscodes während der gestrigen Fußballübertragung

München - PREMIERE WORLD hat am gestrigen Dienstag den
Verschlüsselungscode gewechselt. Danach blieb der Schirm für
Zuschauer schwarz, die PREMIERE WORLD mit einer manipulierten
SmartCard empfingen. Die SmartCard ist der Schlüssel zum TV-Angebot
des Münchner Senders. Sie trägt den Code für die Entschlüsselung der
digitalen Programme. Der neue Schlüssel wurde mit dem normalen
Sendesignal über Satellit und Kabel direkt in die Haushalte
übertragen und auf die regulären SmartCards überspielt. Um 21.44 Uhr
stellte PREMIERE WORLD die Ausstrahlung seines kompletten
Programmangebotes auf den neuen Verschlüsselungscode um.
Schlüsselwechsel werden bei PREMIERE WORLD in unregelmäßigen
Abständen durchgeführt. Sie sind eine technische Maßnahme gegen
Digitalpiraterie. Der Abonnent, der für das Programmangebot regulär
zahlt, bekommt vom Schlüsselwechsel nichts mit. Der Schwarzseher, der
die SmartCard selber manipuliert oder von einem Dealer gekauft hat,
sieht danach nichts mehr, weil seine SmartCard den neuen Schlüssel
nicht erhält und die Bildsignale nicht decodieren kann.
Der Schlüsselwechsel wurde von PREMIERE WORLD auch auf dem
Bildschirm begleitet. Unter dem Motto "Fair Play bei PREMIERE WOLRD -
ROT für Schwarzseher" informierte der Sender in der Halbzeitpause der
UEFA Champions League-Übertragung über die Aktion.
"Wir wollen ein Fair Play gerade mit Blick auf unsere regulär
zahlenden Kunden", kommentierte Produktgeschäftsführer Hans Seger den
öffentlich begleiteten Schlüsselwechsel. "Die Benutzung von
manipulierten SmartCards ist kein Kavaliersdelikt. Darauf wollten wir
hinweisen. Außerdem zerstören wir mit Schlüsselwechseln das
fragwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Dealern und Käufern von
Piratenkarten." Den Zeitpunkt begründete Seger mit der
"außerordentlichen Anziehungskraft des UEFA Champions
League-Klassikers Bayern München gegen Manchester United".
PREMIERE WORLD hatte das Spiel gestern live und exklusiv
übertragen.
Herstellung und Vertrieb gefälschter SmartCards erfüllen mehrere
Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Herstellung ist ein Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), ein Ausspähen von
Daten (§ 202a StGB) und die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269
StGB) zu sehen. Die Nutzung derartiger Karten ist als Computerbetrug
nach § 263a StGB strafbar. Das Strafmaß reicht bei diesen Delikten
bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Dirk Heerdegen
Unternehmenssprecher 
PREMIERE WORLD
Tel.: 089/99 58-6350 
dirkheerdegen@premiereworld.de

Original content of: Sky Deutschland, transmitted by news aktuell

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