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Versorgungsstärkungsgesetz: Chancen nicht genutzt
Das GKV-VSG wird heute im Bundestag verabschiedet

Berlin (ots)

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung - kurz GKV-VSG - wird heute im Bundestag verabschiedet und tritt am 1. August in Kraft. Viele Punkte, wie den Aufkauf von Arztpraxen oder die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisch. "Außerdem lehnen wir weiterhin die nach wie vor geplanten Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden und ein rein populistisches Instrument der Politik sind, um Wählerstimmen abzugreifen", sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Vor allem die Tatsache, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei kurzen Wartezeiten führend ist, werde von der Politik offenbar nicht anerkannt, führte Gassen weiter aus. "Eine kürzlich erschienene Auswertung des Commonwealth Fund hat gezeigt, dass Deutschland neben den Wartezeiten auch beim Zugang zu allen medizinischen Leistungen für alle Bürger ganz vorn dabei ist."

"Grundsätzlich ist jedoch zu begrüßen, dass die Grenze bei der Aufkaufregelung von 110 auf 140 Prozent angehoben wurde, wenngleich die Zahl 140 genauso falsch ist wie die Zahl 110", äußerte sich Gassen. Allein durch die Tatsache, dass Praxisübernahmen oder Niederlassungen in Bereichen unterbunden werden, die einen hohen Versorgungsgrad haben, würde dieser in unterversorgten Regionen nicht besser, so der KBV-Vorstandsvorsitzende. Ganz vergessen werde außerdem der Aspekt, dass Arztpraxen in Städten häufig Patienten aus dem Umland mitversorgen.

Positiv an dem Gesetz sei hingegen die erstmalige Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich mit maximal 1.000 Stellen, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Das von der KBV vorgeschlagene Modell einer Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten ist perspektivisch in das Versorgungsstärkungsgesetz aufgenommen worden.

Dass das Gesetz in vielen Punkten entschärft und angepasst wurde, sei auch Folge vieler politischer Gespräche, die in der Vergangenheit geführt wurden. Das gemeinsame Engagement der KBV, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Berufsverbände habe sicherlich bei der Politik zum Nachdenken geführt, erklärten Gassen und Feldmann. Dennoch betonten die KBV-Vorstandsmitglieder, dass die wohnortnahe flächendeckende Versorgung in Deutschland durch das Gesetz in vielen Punkten nach wie vor in die falsche Richtung steuere.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240

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