KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Gemeinsames Ziel: Die Versorgung der Patienten "zukunftsfest" machen
Vertreterversammlung - Die Delegierten wollen über ein Positionspapier zum Konzept KBV 2020 entscheiden
Hamburg (ots)
Offenheit und liberales Denken - diesen beiden Hamburger Grundsätzen hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die heutige Vertreterversammlung (VV) seiner Organisation in der Hansestadt gewidmet. "Beides braucht die KBV mehr denn je. Denn wir befinden uns in einer Phase, in der die KBV sich neu besinnen muss." "KBV 2020" lautet der programmatische Titel. Einen tragenden Pfeiler des neuen Hauses einer KBV 2020 stellt dabei das Positionspapier "Versorgung gemeinsam gestalten" dar, das heute die Delegierten der VV einstimmig verabschiedet haben.
Im Blickpunkt steht die Sicherstellung der Versorgung der Patienten vor dem Hintergrund aktueller und künftiger gesellschaftlicher Entwicklungen. "Wir bekennen uns klar zum Sicherstellungsauftrag", betonte der KBV-Chef. "Dabei muss im Vordergrund die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen stehen, die die Patienten betreuen." Ein gutes Nebeneinander müsse es zudem von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. "Beide Bereiche ergänzen sich und sind eine Stärke der ambulanten Versorgung", sagte er.
Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten verstärkt Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Gerade bei der Bedarfsplanung böte sich eine engere Zusammenarbeit an. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst. Portalpraxen könnten hier die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. "Hier muss der Gesetzgeber seinen Beteuerungen, sektorenübergreifende Kooperationen zu fördern, Taten folgen lassen", forderte der KBV-Chef.
Es zeichne sich zudem ab, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. "Wir bieten deswegen unsere Hilfe an, dort Klinikstrukturen sinnvoll abzubauen, wo es überschüssige Kapazitäten gibt", erklärte Gassen. Nicht mehr benötigte Kapazitäten könnten für die ambulante vertragsärztliche Versorgung genutzt werden. Die Mittel, die durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. "In einer solchen Versorgungsstruktur wird den Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten."
Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den Facharzt. "Doppeluntersuchungen müssen vermieden und vorhandene Behandlungsdaten koordiniert genutzt werden. Dies sollte über spezielle Versichertentarife organisiert werden", führte er aus. Er stellte klar: "Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können."
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