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Arzneimittelausgaben unterliegen Preisdiktat Richter-Reichhelm: "Die Pharmaindustrie hindert uns, die Sparziele zu erreichen."

Berlin (ots)

"Die Preis- und Produktpolitik der
Pharmaunternehmen macht es uns unmöglich, unsere Einsparziele bei den
Arzneimittelausgaben zu erreichen." Dies erklärte heute Dr. Manfred
Richter-Reichhelm in Berlin. Der Erste Vorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass sich die
Kassenärzte dennoch intensiv bemühen, die Arzneimittelkosten zu
senken.
Richter-Reichhelm kritisierte die aus KBV-Sicht fragwürdigen
Praktiken der Pharmaindustrie: "Einzelne Hersteller treiben die
Medikamentenpreise immer weiter in die Höhe." Besonders dreist sei
es, so genannte Scheinpräparate auf den Markt zu bringen, um von der
Aut-idem-Regelung zu profitieren. Diese verlangt von Apotheken,
Medikamente aus dem unteren Preisdrittel abzugeben. Um das untere
Drittel auszuweiten, würden neue Produkte zu völlig überzogenen
Preisen eingeführt. Ein Beispiel dafür war nach KBV-Angaben etwa ein
Ranitidin-Präparat zu über 500 Euro. Der Wirkstoff Ranitidin wird bei
Magengeschwüren verschrieben. Durch das überteuerte Mittel hob sich
die Obergrenze des unteren Preisdrittels dieser Wirkstoffgruppe von
33,65 Euro auf bis zu 82,83 Euro. Erst nach einigen Protesten glich
das Unternehmen den Preis an. "Wir fordern ein grundsätzliches Verbot
der Einführung solcher Scheinpräparate, die einzig der Bereicherung
dient", sagte der KBV-Chef.
Auch gezieltes Ersetzen bestimmter Medikamente durch erheblich
teurere Produkte, die einzig einen neuen Namen bekommen, unterläuft
Sparmaßnahmen der Ärzte. "Einzelne Produzenten gehen sogar so weit,
Preise von einem Tag auf den anderen nahezu zu verdoppeln",
berichtete Richter-Reichhelm. So sei zum 1. August diesen Jahres das
Memantin-Präparat Akatinol(R), das 135,77 Euro kostete, vom Markt
genommen worden. Das Präparat diente zur Therapie von
Demenzerkrankungen. Zeitgleich führte der Hersteller ein Produkt
identischen Wirkstoffs mit dem Namen Axura(R) ein. Der Preis: 236,45
Euro in entsprechender Darreichungsform.
Richter-Reichhelm wies darauf hin, dass mit einem solidarischen
Festzuschussmodell rund zwei Milliarden Euro eingespart werden
könnten, ohne die Versorgungsqualität zu mindern. Dieser Vorschlag
der KBV garantiert ebenfalls die Kostenübernahme der gesetzlichen
Krankenversicherung im unteren Preisdrittel. "Darüber hinaus wäre
aber Schluss mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip bei der Verordnung von
Arzneimitteln", erläuterte Richter-Reichhelm. "Bislang müssen
Patienten ein Medikament, das die Krankenkasse nicht zahlt, weil es
preiswertere Alternativen gibt, komplett aus eigener Tasche
finanzieren. Mit der solidarischen Festzuschuss-Regelung hätte der
Patient in einem solchen Fall nur noch die Differenz zum unteren
Preisdrittel zu zahlen. Das Modell wäre eine deutliche Verbesserung",
so der KBV-Chef. Auch der Wettbewerb der Krankenkassen würde nach
Ansicht der Kassenärzte so gefördert. Den Kassen wäre es nach dem von
der KBV vorgeschlagenen Festzuschussmodell erlaubt, über den
solidarischen Festzuschuss hinaus freiwillig einen Teil der
Eigenleistung der Patienten zu übernehmen.
Ihre Ansprechpartner: 
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213 
Roland Ilzhöfer,  Tel: 030 / 4005-1230 
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

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