KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV hat Bundesschiedsamt erfolgreich angerufen
BKK Zollern-Alb muss
25,64 Millionen Euro zahlen
Köln (ots)
"Wir haben für ein Stück mehr Honorargerechtigkeit zwischen Ost und West gesorgt: Wir haben erreicht, dass weitere 25,64 Millionen Euro, die von der BKK Zollern-Alb in die neuen Bundesländer fließen sollten, nun auch tatsächlich dort ankommen." Mit diesen Worten hat heute in Köln der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, eine Entscheidung des Bundesschiedsamtes kommentiert.
Das Gremium hatte am 7. Januar entschieden, dass die BKK Zollern- Alb eine so genannte Erstreckungskasse im Sinne des Wohnortprinzip- Gesetzes ist und daher zusätzliche Zahlungen in Höhe von 25,64 Millionen Euro leisten muss. Die Krankenkasse hatte am 31. Dezember 2001 ihren Sitz von Balingen nach Dresden verlegt - unter anderem, um den Betrag nicht entrichten zu müssen. Die KBV hatte deswegen das Schiedsamt angerufen. Der KBV-Chef: "Wir haben klarstellen lassen, dass eine Krankenkasse sich durch eine Sitzverlegung nicht einfach so aus ihrer Finanzverantwortung schleichen kann."
Das Bundesgesundheitsministerium hatte 2001 das Wohnortprinzip- Gesetz auf den Weg gebracht, um unter anderem die finanzielle Benachteiligung der niedergelassenen Ärzte im Osten ein wenig zu verringern. Diese erhalten oft nur rund 80 Prozent der Westhonorare, müssen dafür aber 115 Prozent so viele Leistungen erbringen wie die Kollegen in den alten Bundesländern. "Von 81 Millionen Euro, die laut Ministerium zusätzlich von den Krankenkassen zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten im Osten bereitgestellt werden sollten, wird nun ein Großteil auch dort ankommen. Ohne unsere Initiative wäre es deutlich weniger gewesen", zeigte sich Richter-Reichhelm zufrieden. Er mahnte jedoch: "Das Wohnortprinzip-Gesetz ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Von ost-westdeutscher Honorargerechtigkeit sind wir noch weit entfernt."
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