KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
"Das Zwei-Tarife-Modell ist eine echte Alternative"
KBV: Versicherte sollen wählen können
Berlin (ots)
"Wir stehen vor einer Grundsatzfrage in der Gesundheitspolitik: Soll weiterhin der einzelne Bürger freie Entscheidungen treffen können oder ein staatlicher Dirigismus einkehren? Diese Frage betrifft auch das für die Deutschen so selbstverständliche Recht der freien Arztwahl. Es ist durch die Pläne der Bundesregierung gefährdet", erklärte heute Dr. Manfred Richter-Reichhelm in Berlin. Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte klar: "Wir Ärzte beklagen dies nicht einfach nur, sondern haben ein eigenes Konzept eingebracht: das Zwei-Tarife-Modell".
Der KBV-Vorschlag bedeutet: Künftig soll sich der Versicherte zwischen zwei Tarifen entscheiden können. Das Konzept sieht vor, einen Hausarzt-Sachleistungstarif und einen Kostenerstattungstarif anzubieten. "Wer sich dazu entschließt, in Zukunft bei Gesundheitsbeschwerden einen Hausarzt seiner Wahl aufzusuchen, soll weiterhin das Sachleistungsprinzip in Anspruch nehmen können", erläuterte Richter-Reichhelm. Und weiter: "Er kann Augen- und Frauenärzte auch ohne Überweisung aufsuchen. Benötigt er die Hilfe eines anderen Spezialisten, überweist ihn der Hausarzt an den Kollegen." Wer es vorziehe, bei Beschwerden direkt einen Facharzt seiner Wahl in Anspruch zu nehmen, der entscheide sich für den anderen Tarif. Der Kassenärztechef: "Er erhält die Leistung im Kostenerstattungssystem - in diesem Falle dann sowohl für den Haus- als auch den Facharztbesuch. Der Versicherte reicht die Rechnung bei der Krankenkasse zur Erstattung ein und trägt eine prozentuale Selbstbeteiligung." Damit stehe das Prinzip der Kostenerstattung im KBV-Modell allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung offen. Bisher können sich nur freiwillig Versicherte für die Kostenerstattung entscheiden.
Richter-Reichhelm führte aus: "Das Zwei-Tarife-Modell ist in der Vertreterversammlung der KBV im Mai sowohl von den fachärztlichen als auch den hausärztlichen Verbänden getragen worden. Es zeigt, dass Hausarztmodell und freie Arztwahl kombinierbar sind." Er betonte, dass sich die KBV-Vertreterversammlung gegen ein verpflichtendes Primärarztmodell ausgesprochen habe. "Die KBV lehnt deshalb die im derzeitigen Gesetzentwurf der Regierung zur Gesundheitsreform vorgesehene Regelung ab, dass jeder Facharztbesuch ohne Überweisung eines Hausarztes automatisch mit einem Strafzoll von 15 Euro belegt werden soll", sagte er und machte deutlich: "Wir wollen die freie Wahl des Bürgers erhalten - mit dem Zwei-Tarife-Modell."
Ein solcher Tarif stelle zudem Transparenz und Vergleichbarkeit her, wenn eine getrennte Kostenerfassung stattfinde. Dazu der Kassenärztechef: "Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine wissenschaftlichen Beweise für Kosteneinsparungen durch verpflichtende Hausarztmodelle. Bei dem Angebot von zwei Tarifen lässt sich eine entsprechende Evaluation durchführen. Hier entsteht also ein Wettbewerb." Allerdings dürfe es keine Querfinanzierung zwischen dem sachleistungsorientierten Hausarzt- und dem Kostenerstattungstarif geben.
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