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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

"Das Zwei-Tarife-Modell ist eine echte Alternative"
KBV: Versicherte sollen wählen können

Berlin (ots)

"Wir stehen vor einer Grundsatzfrage in der
Gesundheitspolitik: Soll weiterhin der einzelne Bürger freie
Entscheidungen treffen können oder ein staatlicher Dirigismus
einkehren? Diese Frage betrifft auch das für die Deutschen so
selbstverständliche Recht der freien Arztwahl. Es ist durch die Pläne
der Bundesregierung gefährdet", erklärte heute Dr. Manfred
Richter-Reichhelm in Berlin. Der Erste Vorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte klar: "Wir Ärzte
beklagen dies nicht einfach nur, sondern haben ein eigenes Konzept
eingebracht: das Zwei-Tarife-Modell".
Der KBV-Vorschlag bedeutet: Künftig soll sich der Versicherte
zwischen zwei Tarifen entscheiden können. Das Konzept sieht vor,
einen Hausarzt-Sachleistungstarif und einen Kostenerstattungstarif
anzubieten. "Wer sich dazu entschließt, in Zukunft bei
Gesundheitsbeschwerden einen Hausarzt seiner Wahl aufzusuchen, soll
weiterhin das Sachleistungsprinzip in Anspruch nehmen können",
erläuterte Richter-Reichhelm. Und weiter: "Er kann Augen- und
Frauenärzte auch ohne Überweisung aufsuchen. Benötigt er die Hilfe
eines anderen Spezialisten, überweist ihn der Hausarzt an den
Kollegen." Wer es vorziehe, bei Beschwerden direkt einen Facharzt
seiner Wahl in Anspruch zu nehmen, der entscheide sich für den
anderen Tarif. Der Kassenärztechef: "Er erhält die Leistung im
Kostenerstattungssystem - in diesem Falle dann sowohl für den Haus-
als auch den Facharztbesuch. Der Versicherte reicht die Rechnung bei
der Krankenkasse zur Erstattung ein und trägt eine prozentuale
Selbstbeteiligung." Damit stehe das Prinzip der Kostenerstattung im
KBV-Modell allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
offen. Bisher können sich nur freiwillig Versicherte für die
Kostenerstattung entscheiden.
Richter-Reichhelm führte aus: "Das Zwei-Tarife-Modell ist in der
Vertreterversammlung der KBV im Mai sowohl von den fachärztlichen als
auch den hausärztlichen Verbänden getragen worden. Es zeigt, dass
Hausarztmodell und freie Arztwahl kombinierbar sind." Er betonte,
dass sich die KBV-Vertreterversammlung gegen ein verpflichtendes
Primärarztmodell ausgesprochen habe. "Die KBV lehnt deshalb die im
derzeitigen Gesetzentwurf der Regierung zur Gesundheitsreform
vorgesehene Regelung ab, dass jeder Facharztbesuch ohne Überweisung
eines Hausarztes automatisch mit einem Strafzoll von 15 Euro belegt
werden soll", sagte er und machte deutlich: "Wir wollen die freie
Wahl des Bürgers erhalten - mit dem Zwei-Tarife-Modell."
Ein solcher Tarif stelle zudem Transparenz und Vergleichbarkeit
her, wenn eine getrennte Kostenerfassung stattfinde. Dazu der
Kassenärztechef: "Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt
es keine wissenschaftlichen Beweise für Kosteneinsparungen durch
verpflichtende Hausarztmodelle. Bei dem Angebot von zwei Tarifen
lässt sich eine entsprechende Evaluation durchführen. Hier entsteht
also ein Wettbewerb." Allerdings dürfe es keine Querfinanzierung
zwischen dem sachleistungsorientierten Hausarzt- und dem
Kostenerstattungstarif geben.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005-1240

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