All Stories
Follow
Subscribe to KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

"Stärkere Selbstverwaltung ja, mehr Staat nein"
KBV zum geplanten "Deutschen Zentrum für Qualität"

Berlin (ots)

"Stärkere Selbstverwaltung ja, mehr Staat nein" -
auf diese Formel bringt Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster
Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die
Diskussion um die mögliche Schaffung eines "Deutschen Zentrums für
Qualität" (DZQM). Ein solches Institut will das
Bundesgesundheitsministerium (BMGS) im Zuge ihrer Gesundheitsreform
errichten. Es soll die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung bewerten - und zwar nach dem medizinischen
Nutzen, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit.
"Das Ministerium lastet dem Zentrum Herkulesaufgaben auf, die es
niemals bewältigen kann", erklärte der Kassenärztechef. Ein solches
Zentrum werde Jahre brauchen, um Aufgaben auch nur annähernd
wahrnehmen zu können. "Das Entscheidende aber ist: Hier droht ein
unerträglicher staatlicher Dirigismus. Die vom BMGS apostrophierte
Staatsferne ist nur eine Schutzbehauptung." Sie werde durch den
Gesetzentwurf nicht realisiert. Im Gegenteil, das Institut solle
vorrangig Arbeiten für das BMGS erledigen. Zudem würden der leitende
Direktor und sein Stellvertreter durch das Ministerium berufen.
Richter-Reichhelm weiter: "Aufgaben, innere Struktur und
institutionelle Verflechtungen mit dem Ministerium lassen eine
deutliche Staatsnähe erkennen."
"Keine Bedenken" jedoch hätten Ärzte und Krankenkassen gegen eine
unabhängige Beratungseinrichtung innerhalb der gemeinsamen
Selbstverwaltung. Bereits heute gebe es mit dem Ärztlichen Zentrum
für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ein Institut, das über gute
Erfahrungen in der gemeinsamen Selbstverwaltung verfüge. Unter
anderem seien seit 1999 insgesamt zehn Verfahren zu Leitlinien großer
Volkskrankheiten qualitätsgeprüft und bewertet worden.
Der Vorteil der Selbstverwaltung sei die Nähe zur tatsächlichen
Patientenversorgung. "Nur mit dieser Nähe lassen sich
qualitätsfördernde Maßnahmen auch umsetzen", so Richter-Reichhelm.
Die Stellungnahme der KBV zum Entwurf eines
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes findet sich zum Herunterladen
unter http://www.kbv.de/themen/4814.htm . Zum geplanten DZQM hat auch
das ÄZQ eine Stellungnahme erarbeitet, die unter
http://www.aezq.de/aktuelles/nachricht1/view abrufbar ist.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer,  Tel: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

Original content of: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, transmitted by news aktuell

More stories: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
More stories: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • 04.07.2003 – 10:52

    "Das Zwei-Tarife-Modell ist eine echte Alternative" / KBV: Versicherte sollen wählen können

    Berlin (ots) - "Wir stehen vor einer Grundsatzfrage in der Gesundheitspolitik: Soll weiterhin der einzelne Bürger freie Entscheidungen treffen können oder ein staatlicher Dirigismus einkehren? Diese Frage betrifft auch das für die Deutschen so selbstverständliche Recht der freien Arztwahl. Es ist durch die Pläne der Bundesregierung gefährdet", erklärte heute ...

  • 27.06.2003 – 13:45

    "Ärzte sind keine Kassenpolizisten" / Chipkartenbetrug: KBV zu Schmidt-Äußerungen

    Berlin (ots) - "Mit großer Verwunderung" kommentierte Dr. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Diese hatte erklärt, Ärzte sollten sich den Personalausweis ihrer Patienten vorlegen lassen, ...

  • 27.06.2003 – 12:25

    KBV-Reformmodell im Internet

    Berlin (ots) - Hinweis an die Redaktionen: Das Reformmodell der KBV steht unter http://www.kbv.de/themen/4814.htm zum Herunterladen bereit. Das KBV-Konzept zur Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt auf mehr Wettbewerb um Qualität in der medizinischen Versorgung. Die Suche nach optimalen Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen kann nur im Wettbewerb unterschiedlicher Vertragstypen entschieden werden. Schließlich entscheidet das ...