KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV zum Entwurf eines neuen Fallpauschalenkatalogs
Allmähliche Austrocknung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
Berlin (ots)
"Der neue Entwurf eines Fallpauschalenkataloges zur Vergütung der Leistungen im Krankenhaus für das Jahr 2004 zielt auf eine allmähliche Austrocknung der wohnortnahen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ab. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) würde somit den im fünften Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatz 'ambulant vor stationär' ad absurdum führen", erklärte heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Dr. Manfred Richter-Reichhelm weiter: "Der geplante Fallpauschalenkatalog auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) führt zu einem starken Wettbewerbsvorteil für Krankenhäuser. Die Öffnung des stationären Sektors insbesondere bei den teilstationären Leistungen geht eindeutig zu weit: Rund ein Viertel aller genannten Fallpauschalen sind 1-Tages-DRGs. Dies sind Leistungen, die originär ambulant von niedergelassenen Ärzten erbracht werden. DRGs mit einem einzigen Behandlungstag treiben die Kosten in die Höhe, denn stationäre Behandlungen sind in der Regel teurer als ambulante. Die verkrusteten Krankenhausstrukturen und die vielfach bestehenden Überkapazitäten sollen offenbar auf diesem Weg erhalten bleiben. Dies macht bei der immer wieder beschworenen notwendigen Beitragssatzstabilität der Krankenkassen absolut keinen Sinn."
Dem Entwurf des BMGS fehle außerdem die nötige Transparenz. "Es ist nicht erkennbar, auf welcher Datengrundlage die neuen Fallpauschalen definiert und kalkuliert wurden", sagte Richter-Reichhelm. "Auch die konkrete Zuordnung der Diagnose- und Prozedurenschlüssel bleibt offen."
Grundsätzlich begrüßte der Kassenärztechef die Überarbeitung des derzeitigen Fallpauschalenkataloges zur Vergütung der stationären Leistungen im Jahr 2004. "Die KBV fordert seit langem eine sachgerechtere Bewertung von DRGs. Diese müssen sich jedoch auf stationäre, also mehrtägige, Behandlungen beziehen. Nur so lässt sich ein unlauterer Wettbewerb mit niedergelassenen Vertragsärzten ausschließen, die für vergleichbare Leistungen eine sehr viel niedrigere Vergütung erhalten", so der KBV-Vorsitzende.
Richter-Reichhelm betonte, dass die Kassenärzte offen sind für einen Wettbewerb in der ambulanten Versorgung: "Wir haben keine Angst davor, uns mit den Krankenhäusern zu messen. Voraussetzung ist aber, dass dies ein Wettbewerb mit gleichlangen Spießen ist." Aufgrund der Investitionsförderung der Krankenhäuser durch die öffentliche Hand sei dies aber bisher nicht gegeben.
Das BMGS hatte am 2. September einen Referentenentwurf einer Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 vorgelegt.
ots-Originaltext: KBV
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