KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisgebühr: KBV kündigt Widerstand an
"Rigide Haltung des
Ministeriums gefährdet Gesamtlösung"
Berlin (ots)
"Mangelndes Fingerspitzengefühl gegenüber Ärzten und Patienten" wirft Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor. "Das Ministerium hat uns am Freitag erklärt, dass es bei der Praxisgebühr das Inkassorisiko komplett bei den Ärzten ansiedeln will. Diese rigide Haltung gefährdet eine durchaus mögliche Gesamtlösung zur Praxisgebühr, auf die sich Krankenkassen und wir verständigen wollten. Wir können es aber nicht hinnehmen, dass das BMGS nun den niedergelassenen Ärzten in unerträglicher Weise die Daumenschrauben anlegen will", führte der Kassenarztchef aus. "Wenn sich die Position des Ministeriums nicht ändert, werden wir die Verhandlungen deshalb offiziell für gescheitert erklären."
Richter-Reichhelm weiter: "Es ist schon eine schwere Kröte für Ärzte und Psychotherapeuten, dass sie die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen müssen. Denn von dem Geld haben die Ärzte gar nichts. Vielmehr profitieren ausschließlich die Kassen von der Praxisgebühr. Korrekt wäre also eigentlich das Wort Kassengebühr." Unverständlich sei es nun, dass das BMGS die Situation erschwere und es ausschließlich dem Arzt überlassen wolle, die Gebühr von säumigen Patienten einzutreiben. "Das Ministerium will den Arzt hier im Regen stehen lassen. Zahlen beispielsweise von 1.000 Patienten nur 900 die Praxisgebühr, soll es ausschließlich seine Sache sein, mit Mahnbriefen oder der Einschaltung von Inkassounternehmen an das fehlende Geld dranzukommen. Der Arzt oder Psychotherapeut bekommt nach dem Willen des Ministeriums auf jeden Fall 10.000 Euro vom Gesamthonorar zugunsten der Krankenkassen abgezogen. Es droht ihm somit ein unverschuldeter Ausfall von 1.000 Euro" erklärte der KBV- Chef. Deutlich kritisierte er die "Ungleichbehandlung der niedergelassenen Ärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern." Für die Krankenhäuser würden letztlich die Kassen das Inkassorisiko übernehmen.
"Diese Position können wir nicht hinnehmen. Das Ministerium missachtet in eklatanter Weise die reale Situation in den Arztpraxen", so Richter-Reichhelm. "Sämtliche Gespräche über alle anderen Punkte der Praxisgebühr haben wir am Freitag deshalb zunächst unterbrochen." Am kommenden Montag gibt es einen letzten Versuch bei Staatssekretär Dr. Theo Schröder. Sollten die Verhandlungen endgültig scheitern, würde die KBV das Bundesschiedsamt anrufen. Das Bundesschiedsamt besteht aus je sieben Vertretern von Kassen- und Ärzteseite sowie drei neutralen Vorsitzenden.
Die Praxisgebühr gilt ab Januar 2004. Sie muss beim ersten Besuch beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten im Quartal entrichtet werden. Weitere Gänge zum Doktor sind gebührenfrei, wenn der Patient eine Überweisung vorlegen kann. Die Praxisgebühr wird auch dann nicht fällig, wenn der Versicherte jünger als 18 Jahre ist oder eine Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegen kann. Ausgenommen sind auch die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
ots-Originaltext: KBV
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