KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV beschließt Satzungsänderung
Ab 2005 zweiköpfiger
hauptamtlicher Vorstand
Köln (ots)
Ein zweiköpfiger hauptamtlicher Vorstand und eine 60köpfige Vertreterversammlung werden ab 2005 die Geschicke der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) lenken. Eine entsprechende Änderung der Satzung der Vertragsärzteorganisation hat die Vertreterversammlung der KBV heute in Köln beschlossen.
Dem Vorstand werden ein Vertreter der Hausärzte und ein Vertreter der Fachärzte angehören. Sie werden von der neuen Vertreterversammlung für sechs Jahre gewählt und ihre Ressorts eigenverantwortlich verwalten. Ihre Wiederwahl ist möglich. Hauptaufgabe der Vorstandsmitglieder ist es, die Beschlüsse der Vertreterversammlung umzusetzen und darüber Bericht zu erstatten.
Die neue Vertreterversammlung wird am 18. Dezember 2004 zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten und 60 Mitglieder zählen. Ihr werden automatisch die Vorsitzenden der dann 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie jeweils ein Stellvertreter des jeweiligen KV-Vorsitzenden angehören. 20 weitere Vertreter werden gewählte Mitglieder aus KVen sein. Die KVen entsenden sie entsprechend dem Anteil der Gesamtzahl der KV-Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder aller KVen. Die übrigen sechs Vertreter werden gewählte psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus dem Kreis entsprechender Mitglieder der KVen sein.
Die beratenden Fachausschüsse sowie der Finanzausschuss bleiben Gremien der KBV. Hinzukommen wird ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten.
Die Satzungsänderung der KBV gilt ab dem 1. Januar 2005 und geht auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Dies sieht eine Professionalisierung des Vorstands und eine Verkleinerung der Gremien vor.
ots-Originaltext: KBV
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