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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderung der Praxisgebühr-Regelung seit 1. Juli
Auch im Notfalldienst zahlt der Patient nur einmal

Berlin (ots)

Auch im ärztlichen Notfalldienst gilt seit 1. Juli
der Grundsatz: Bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal wird die
Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Wenn der Patient im selben Quartal
nochmals den Notdienst aufsuchen muss, braucht er nicht erneut die
Gebühr zu bezahlen. Eine entsprechende Vereinbarung trafen die
Spitzenverbände der Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV). Diese Regelung stellt eine deutliche
Vereinfachung für die Patienten dar, da sie bis zum 30. Juni für jede
Notfallbehandlung zehn Euro bezahlen mussten.
Nun gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für
den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet
zehn Euro Praxisgebühr.
Derzeit finden noch Gespräche zwischen der KBV und den
Spitzenverbänden der Krankenkassen statt, um die Nachbehandlung einer
Notfallbehandlung bei einem niedergelassenen Arzt zu regeln. Bisher
war diese automatisch von der Praxisgebühr befreit.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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