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KBV und Kassen suchen Lösung bis 24. Mai
Praxisgebühr: Gerechtigkeit für die Patienten schaffen

Berlin (ots)

„Das unerträgliche Possenspiel rund um die
Praxisgebühr muss bald zu Ende sein. Das geht aber nur, wenn der
Gesetzgeber Missstände jetzt schnell und endgültig behebt. So gibt es
bisher keine klaren Regelungen im Falle eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Mahnverfahrens“, erklärte heute der
Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, auf der
KBV-Vertreterversammlung in Berlin.
Die Beratungen mit den Krankenkassen sollen spätestens am 24. Mai
abgeschlossen sein. „Gelingt dies nicht, wird die KBV das Schiedsamt
anrufen“, betonte der KBV-Chef. In verschiedenen Punkten herrsche
Einigkeit zwischen KBV und Krankenkassen.
So erwarteten beide im Interesse von Öffentlichkeit und Politik
vom Gesetzgeber eine zügige Überarbeitung der bisherigen
Verfahrensordnung. „Es müssen die rechtlichen Voraussetzungen für ein
wirtschaftliches und wirksames Vorgehen geschaffen werden“, so der
KBV-Chef. Denn die wenigen Patienten, die sich beharrlich weigerten,
die Praxisgebühr zu bezahlen, müssten auch finanziell belangt werden
können. „Es kann nicht sein, dass zahlungsbereite Versicherte
gegenüber Zuzahlungsverweigerern benachteiligt werden“, sagte Köhler.
Als Zeitziel nannte er das Datum 1. Januar 2006. „Bis dahin muss
diese Gerechtigkeitslücke im Sinne der Patienten geschlossen werden.“
Zudem müssten die Krankenhäuser vertraglich dazu verpflichtet
werden, die Praxisgebühr bei ambulanter Behandlung auch
einzubehalten. Häufig ziehen nämlich Krankenhäuser bis heute nicht
die Praxisgebühr ein. Deshalb waren viele der 337.000 Nichtzahler im
Jahr 2004 Patienten, die sich zur ambulanten Behandlung in
Krankenhäusern befanden.
Noch keine Einigung erzielten Kassen und KBV für die Zeit, bis es
zu einer Gesetzesänderung kommen soll, also für den Zeitraum 1.
Januar 2004 bis 31. Dezember 2005. Die KBV fordert, dass die
Krankenkassen die für die Mahnverfahren angefallenen Portokosten den
Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstatten. Außerdem
sollen die KVen jeweils vier Euro je Mahnverfahren und die Kosten für
bereits eingeleitete Vollstreckungsverfahren (einschließlich der
Gerichtsgebühr) erhalten. Die Kassen bieten dagegen bis zu einer zu
vereinbarenden Quote (Anteil der Mahnverfahren an allen
Zuzahlungsfällen) eine anteilige Übernahme der Mahnkosten an.
Eine Neuregelung des Vorgehens beim Einzug der Praxisgebühr ist
nötig geworden, weil die KVen bislang alleine für die Kosten
aufkommen müssen. Dadurch ist der niedergelassenen Ärzteschaft ein
Schaden in Höhe von bisher 30 Millionen Euro entstanden.

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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