KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV und Kassen suchen Lösung bis 24. Mai
Praxisgebühr: Gerechtigkeit für die Patienten schaffen
Berlin (ots)
Das unerträgliche Possenspiel rund um die Praxisgebühr muss bald zu Ende sein. Das geht aber nur, wenn der Gesetzgeber Missstände jetzt schnell und endgültig behebt. So gibt es bisher keine klaren Regelungen im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahrens, erklärte heute der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin.
Die Beratungen mit den Krankenkassen sollen spätestens am 24. Mai abgeschlossen sein. Gelingt dies nicht, wird die KBV das Schiedsamt anrufen, betonte der KBV-Chef. In verschiedenen Punkten herrsche Einigkeit zwischen KBV und Krankenkassen.
So erwarteten beide im Interesse von Öffentlichkeit und Politik vom Gesetzgeber eine zügige Überarbeitung der bisherigen Verfahrensordnung. Es müssen die rechtlichen Voraussetzungen für ein wirtschaftliches und wirksames Vorgehen geschaffen werden, so der KBV-Chef. Denn die wenigen Patienten, die sich beharrlich weigerten, die Praxisgebühr zu bezahlen, müssten auch finanziell belangt werden können. Es kann nicht sein, dass zahlungsbereite Versicherte gegenüber Zuzahlungsverweigerern benachteiligt werden, sagte Köhler. Als Zeitziel nannte er das Datum 1. Januar 2006. Bis dahin muss diese Gerechtigkeitslücke im Sinne der Patienten geschlossen werden.
Zudem müssten die Krankenhäuser vertraglich dazu verpflichtet werden, die Praxisgebühr bei ambulanter Behandlung auch einzubehalten. Häufig ziehen nämlich Krankenhäuser bis heute nicht die Praxisgebühr ein. Deshalb waren viele der 337.000 Nichtzahler im Jahr 2004 Patienten, die sich zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern befanden.
Noch keine Einigung erzielten Kassen und KBV für die Zeit, bis es zu einer Gesetzesänderung kommen soll, also für den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005. Die KBV fordert, dass die Krankenkassen die für die Mahnverfahren angefallenen Portokosten den Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstatten. Außerdem sollen die KVen jeweils vier Euro je Mahnverfahren und die Kosten für bereits eingeleitete Vollstreckungsverfahren (einschließlich der Gerichtsgebühr) erhalten. Die Kassen bieten dagegen bis zu einer zu vereinbarenden Quote (Anteil der Mahnverfahren an allen Zuzahlungsfällen) eine anteilige Übernahme der Mahnkosten an.
Eine Neuregelung des Vorgehens beim Einzug der Praxisgebühr ist nötig geworden, weil die KVen bislang alleine für die Kosten aufkommen müssen. Dadurch ist der niedergelassenen Ärzteschaft ein Schaden in Höhe von bisher 30 Millionen Euro entstanden.
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