KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Selbstverpflichtungserklärung der Softwarehersteller
Medikamentensortierung nach Preis und Alphabet
Berlin (ots)
"Bei den Arztinformationssystemen setzen wir in punkto Werbung darauf, dass die Anbieter freiwillig fest definierte Grundsätze einhalten. Ich freue mich daher sehr, dass viele Software-Hersteller eine unter der Moderation der KBV entstandene freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben." Das hat heute Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin erklärt.
In der "Selbstverpflichtungserklärung zu Arzneimittel-Informationsangeboten in Arztinformationssystemen" erklären sich die Unternehmen bereit, bestimmte Grundsätze einzuhalten. So sollen beispielsweise werbende Informationsangebote von Pharmaunternehmen für den Anwender durch den Zusatz "Anzeige/Werbung" deutlich erkennbar gekennzeichnet sein. Außerdem wird eine Medikamentendatenbank als Bestandteil des Arztinformationssystems angeboten. Damit wird ein objektiver Preisvergleich möglich sein. Eine Sortierung erfolgt nach den Kriterien Preis und Alphabet. Allein der Arzt entscheidet zudem über die Auswahl eines Medikaments. Es erfolgt keine automatische Substitution eines Präparates durch das System. Gegen einen Aufpreis bieten die Hersteller eine werbefreie Variante ihrer Software an.
Hintergrund: Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) schreibt unter anderem vor, dass niedergelassene Ärzte in ihren Praxisverwaltungssystemen eine zertifizierte Arzneimittel-Software einsetzen müssen, die einen manipulationsfreien Preisvergleich garantiert. Zugleich soll sie alle Informationen enthalten, die für die Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung wichtig sind. Die Inhalte der Software sind zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag bis spätestens 31. Dezember 2006 zu regeln. Die Zertifizierung der Programme obliegt der KBV.
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