Zukunftsperspektiven der Inkontinenz-Versorgung: Gilt noch das Sachleistungsprinzip?
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Berlin/Heidenheim (ots)
In den letzten Jahren ist die Vertragslandschaft für die Versorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Bewegung geraten. Seit Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 01. April 2007 werden die Vor- und Nachteile von Ausschreibungen und Beitrittsverträgen sowie die Höhe der Monatspauschalen kontrovers diskutiert. Mit welchem Vertragsgestaltungsmodell können die GKVen eine adäquate Versorgung inkontinenter Menschen heute und in Zukunft sicherstellen? Dies war zentrale Frage beim Expertenmeeting zur Inkontinenz-Versorgung, zu dem die PAUL HARTMANN AG Vertreter der Kassen, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Gesundheitsausschusses und Leistungserbringer nach Berlin eingeladen hatte. Ihr Fazit: Es darf zu keiner schleichenden Aushöhlung des Sachleistungsprinzips durch unzureichende Monatspauschalen kommen. Eine sachgerechte Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten muss auch ohne Aufzahlung des Patienten möglich sein.
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