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Logopäden: Regressandrohungen gegen Ärzte gefährden Heilmittelversorgung in Hessen
Logopädenverband fordert Änderungen bei den Richtgrößenvorgaben

Frechen (ots)

Regressandrohungen im zum Teil sechsstelligen
Bereich gegenüber verordnenden Ärzten haben in Hessen zu erheblichen 
Ängsten bei den betroffenen Ärzten und in der Folge zu Problemen in 
der Versorgung von Patienten mit Logopädischer Therapie und anderen 
Heilmitteln geführt. Ursache der Regressandrohungen ist die 
Überschreitung der sogenannten Richtgrößen durch die jeweiligen 
Ärzte, in denen festegelegt ist, wie viel der einzelne Arzt pro 
Patient durchschnittlich für Heilmittel ausgeben darf. "Immer mehr 
LogopädInnen melden sich bei uns, weil ihre Patienten keine 
Verordnungen erhalten, obwohl dies offensichtlich medizinisch 
notwendig ist", berichtet Lucas Rosenthal, Geschäftsführer des 
Deutschen Bundesverbandes für Logopädie.
Die Folge sei, dass Therapien beispielsweise von Kindern mit 
schweren Sprachentwicklungsstörungen oder von Schlaganfallpatienten 
mit einer Aphasie unter- oder abgebrochen werden müssten. Erreichte 
Fortschritte würden so gefährdet oder verspielt. Im günstigsten Fall 
komme es zu einem erniedrigenden Arzt-Tourismus, indem die 
betroffenen Patienten so lange von Arzt zu Arzt wanderten, bis sie 
einen Verordner gefunden hätten, der sein Richtgrößenvolumen noch 
nicht ausgeschöpft habe, so Rosenthal.
"Wir Logopäden verstehen sehr gut, dass Ärzte sich fragen, ob sie 
überhaupt noch Heilmittel verordnen sollen oder dürfen, wenn ihnen 
rückwirkend für das Jahr 2005 bis zu 200.000 Euro Regresszahlungen 
angedroht werden", so Rosenthal. Solche Drohungen stünden in krassem 
Widerspruch zu der von Kassenvertretern, Gesundheitspolitikern und 
Kassenärztlichen Vereinigungen immer wieder beteuerten und auch durch
ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.11.2006 bestätigten 
Auffassung, dass Ärzte, die medizinisch notwendige Therapien 
verordnen, auf der sicheren Seite sind. Trotzdem erhielten viele 
Ärzte nun horrende Regressandrohungen im Rahmen der 
Richtgrößenprüfung. Dies zeige, dass die medizinisch-ethischen 
Vorgaben für Ärzte und die Vorgaben im Bereich der Wirtschaftlichkeit
nicht zusammenpassen, so der dbl-Geschäftsführer. "Der Gesetzgeber 
ist dafür verantwortlich, dass die medizinisch-therapeutische 
Versorgung sichergestellt ist", so Rosenthal. Wenn die 
Richtgrößenvorgaben dies unmöglich machten müsse er dafür Sorge 
tragen, dass diese geändert werden.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Lucas Rosenthal, Deutscher Bundesverband für Logopädie
Augustinusstraße 11a
50226 Frechen.
Weitere Informationen:
Margarete Feit
Tel.: 02234/37953-27
Fax: 02234/37953-13
E-Mail:feit@dbl-ev.de
Internet: www.dbl-ev.de

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