Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)
Betreuungsgeld statt Krippenplatz? Anmerkungen aus logopädischer Sicht
Frechen (ots)
Zum Gesetzentwurf für das geplante Betreuungsgeld, der am vergangenen Dienstag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegt wurde, nimmt die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl), Christiane Hoffschildt, Stellung:
"Die seit Jahren unverändert hohe Zahl von Kindern, die noch bei der Einschulung Sprachauffälligkeiten zeigen, hängt u.a. damit zusammen, dass diese Kinder eine Kindertageseinrichtung entweder gar nicht oder aber erst sehr spät besucht haben. Dieser Zusammenhang ist wissenschaftlich erwiesen. Insbesondere Kindern aus sozial schwierigen oder sogenannten bildungsfernen Elternhäusern fällt es offensichtlich schwer, ihr sprachliches Potenzial ohne weitere Unterstützung voll zu entfalten. Kommt ein Migrationshintergrund noch hinzu, kann sich das Problem verschärfen.
Zugleich ist bekannt, dass eine 'sprachreiche' Umgebung für die erfolgreiche Sprachentwicklung von Kindern ein entscheidendes Kriterium ist. Wenn diese im Elternhaus nicht ohne weiteres ermöglicht werden kann, ist es für das betroffene Kind nachweislich von Vorteil, möglichst früh eine Kindertagesstätte zu besuchen. Deshalb begrüßt der dbl die Initiative der Bundesregierung für einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren. Für Kinder aus 'bildungsfernen' Familien eröffnet sich damit eine Chance, die bisher nicht gegeben ist. Finanzielle Anreize, die Eltern davon abhalten könnten, ihr Kind in die Kita zu geben, konterkarieren diesen Ansatz.
Damit ein Kind seine sprachlichen Fähigkeiten so entwickeln kann, dass es die deutsche Sprache bis zur Einschulung ohne Probleme beherrscht, ist in der Tagesstätte eine alltagsorientierte Sprachförderung notwendig. Diese kann nur dann umgesetzt werden, wenn die Kindertagesstätten insbesondere über ausreichendes und hinsichtlich der Förderung der kindlichen Sprachentwicklung geschultes pädagogisches Personal verfügen. Die Bereitstellung der hierfür notwendigen Mittel sollte keinesfalls an anderweitigen finanziellen Verpflichtungen des Staates scheitern".
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