Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)
PM: Therapeuten kritisieren Umdeutungsversuche der AOK Sachsen-Anhalt
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PRESSEMITTEILUNG
Therapeuten kritisieren Umdeutungsversuche der AOK Sachsen-Anhalt
Am Wochenende gingen bundesweit Therapeuten der Heilmittel Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie auf die Straße und machten mit einer Kreideaktion auf ihre angespannte wirtschaftliche Situation aufmerksam. Vor dem Hintergrund der erhöhten medialen Aufmerksamkeit hatte sich die AOK Sachsen-Anhalt im Vorfeld bemüht, die Wirkungszusammenhänge umzudeuten und die Verantwortung für die wirtschaftlichen Probleme von sich zu weisen. Zur Pressemitteilung der AOK Sachsen-Anhalt vom 24.08.2018 ("AOK fordert angemessene Bezahlung von Therapeutinnen und Therapeuten") haben die Berufsverbände der Logopädie/Sprachtherapie, dbl, dbs und dba, gemeinsam Stellung genommen (siehe Anhang).
"Die Darstellung der AOK Sachsen-Anhalt ist nicht nur ein trauriger Versuch, sich aus der Verantwortung zu ziehen - die Kasse verfolgt offenbar auch das durchsichtige Ziel, einen Keil zwischen Praxisinhaber und Angestellte zu treiben", kritisiert Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie.
In ihrer Klarstellung widersprechen die Verbände den Behauptungen der AOK deutlich - zum Beispiel der Aussage, dass die Kasse zu den "Spitzenzahlern im Land" gehöre. "Für die Behauptung gibt es keinerlei Grundlage", kommentieren die Verbände. Tatsächlich liegt die Vergütung der am häufigsten verordneten Position (45 Minuten Einzelbehandlung) bei der AOK Sachsen-Anhalt aktuell bei 38,64 Euro. Damit liegt sie 23,6 Prozent unter der Vergütung durch die LKK, 10,5 Prozent unterhalb der Vergütung durch die Ersatzkassen und 10,1 Prozent unterhalb der Vergütung durch die BKK. Lediglich die Knappschaft liegt mit 32,95 Euro unter der Vergütung der AOK, hier fänden jedoch aktuell Verhandlungen statt, so die Verbände.
Die AOK Sachsen-Anhalt hatte außerdem unterstellt, dass Vergütungserhöhungen bei den Angestellten in den Praxen anscheinend nur selten ankommen würden. Die Verbände entgegnen: Es sei selbstverständlich auch im Interesse der Verbände und auch der Arbeitgeber in der ambulanten Praxis, dass angestellte Therapeuten und Therapeutinnen einen bestmöglichen Lohn erhalten. "Arbeitgeber können es sich daher überhaupt nicht leisten, Vergütungssteigerungen ihren Angestellten vorzuenthalten." Schließlich gewinne die Mitarbeiterbindung durch den Fachkräftemangel an Bedeutung, unterstreichen die Verbände.
Die Krankenkasse hatte zudem moniert, dass die Verbände keine Garantie für das Ankommen der Vergütungserhöhungen bei den Angestellten abgegeben hätten. Dies sei im Heil- und Hilfsmittelgesetz so vorgeschrieben. "Das entspricht nicht den Tatsachen. Das HHVG sieht vor, dass Vorgaben für Transparenzvorgaben zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte in den Rahmenempfehlungen zu regeln sind (§ 125 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Nicht mehr und nicht weniger. Die Berufsverbände haben allein schon rechtlich keinen Zugriff auf die von Arbeitnehmern und Praxen individuell vereinbarten Gehälter. Sehr wohl sind die Berufsverbände bereit, Empfehlungen auszusprechen und auch haben sie bereits mit den Krankenkassen die Transparenzklausel im Sinne des HHVG vertraglich zu vereinbart", erklären die Verbände dbl, dbs und dba in ihrer Klarstellung.
Pressekontakt: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), Augustinusstr. 11 a, 50226 Frechen, Pressereferat, Tel.: 02234/37953-27, Fax: 02234/37953-13, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de.