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Schulschließungen | UNICEF Deutschland zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Perspektive von Kindern und Jugendlichen bei der Pandemiebekämpfung beachten

Statement von UNICEF Deutschland zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Köln, den 30. November 2021 // „Mit der heutigen Entscheidung zu Schulschließungen im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse im vergangenen Frühjahr stellt das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung fest. Gleichzeitig erkennt es die damaligen Einschränkungen der Grundrechte zum Schutz vor Covid-19 als grundgesetzkonform an.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss allerdings auch, dass die Schließung von Schulen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung war und räumt ein, dass der Wegfall von Unterricht in der Schule eine schwere Belastung für junge Menschen bedeutet.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung appelliert UNICEF Deutschland an die Bundesländer, jetzt vorausschauende und nachhaltige Strategien im Bildungsbereich zu erarbeiten und mit gezielten Investitionen Lösungen zu schaffen, damit Schulen und Kitas so sicher wie möglich sind und zum Beispiel das Lernen für begrenzte Zeiträume auch auf digitalem Wege möglich ist. Schulschließungen sollten weiterhin so weit wie möglich vermieden werden.

UNICEF Deutschland fordert mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Beratungen über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, das Wohl von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher zu beachten und bei allen Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Bund und Länder müssen die Auswirkungen künftiger Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche umfassend beleuchten und die Perspektive junger Menschen einbeziehen. Bei den Beratungen sollten die zuständigen Ministerien und Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen gehört werden.

Auch der neue wissenschaftliche Pandemiebeirat der Bundesregierung sollte in seiner Zusammensetzung sicherstellen, dass die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung finden.“

Pressekontakt: 
UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, Pressereferentin, 030-2758079-18,  presse@unicef.de

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