Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grenzenlose Steuervorteile
Handwerkerleistungen über den eigenen Grund hinaus absetzbar (BILD)
Berlin (ots)
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren für den Steuerzahler die Möglichkeit geschaffen, bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel müssen diese Arbeiten auf dem Grundstück des Betroffenen erfolgen. Doch es ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch möglich, dass durch die Arbeiten die Grundstücksgrenzen überschritten werden, ohne dass damit die Steuerrelevanz verloren ginge. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 K 7310/10)
Der Fall:
Eine Familie lebte in einem Einfamilienhaus und erhielt ihr Trinkwasser aus einem Brunnen. Die Abwasserentsorgung fand über eine Grube statt. Eines Tages wurde das Anwesen an die zentrale Wasserversorgung eines Zweckverbandes angeschlossen. Das war natürlich mit Kosten für die Grundstücksbesitzer verbunden. Sie versuchten, den Handwerkeranteil an diesen Leistungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das zuständige Finanzamt lehnte dies allerdings ab - mit der Begründung, es habe sich nicht um eine einheitliche Leistung für das Grundstück gehandelt, weil dessen Grenzen überschritten werden mussten (für die Zu- und Ableitung an die zentrale Wasserversorgung).
Das Urteil:
Die Finanzrichter korrigierten die Entscheidung des Fiskus. Handwerkerleistungen seien auch dann anzuerkennen, wenn sie sich zum Teil zwangsläufig auf öffentlichem Grund abspielen. Man müsse hier von einer einheitlichen, nicht teilbaren Leistung sprechen. Ebenfalls keine Rolle spiele es, dass der Anschluss des Hauses eine hoheitliche Maßnahme darstelle.
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