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Gitarrenunterricht verschwiegen
Das kostete einen Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seine Wohnung

Gitarrenunterricht verschwiegen / Das kostete einen Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seine Wohnung
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Berlin (ots)

   Es sah alles nach einem langen, treuen Mietverhältnis über mehrere
Generationen hinweg aus. Eine Frau wohnte 57 Jahre lang in einer 
Wohnung, in den letzten Jahren war ihr Sohn mit eingezogen, hatte 
ihre Pflege übernommen und wollte nach ihrem Tode selbst in den 
Vertrag eintreten. Er hatte ja auch schon wieder fünf Jahre lang in 
dem Objekt gelebt. Doch statt einer Bestätigung erhielt er vom 
Eigentümer eine außerordentliche Kündigung. Die Begründung: Er habe 
über längere Zeit hinweg in dieser Wohnung Gitarrenunterricht erteilt
und davon nichts mitgeteilt. Das sei eine gewerbliche Nutzung und 
entspreche nicht dem vertraglich vereinbarten Nutzungszweck. Außerdem
habe es den Hausfrieden gestört, weil es deswegen zu Streitereien mit
den Nachbarn gekommen sei. Wie der Infodienst Recht und Steuern der 
LBS mitteilt, schlossen sich Deutschlands höchste Richter dieser 
Argumentation an und bestätigten die Kündigung. Wenn eine Immobilie 
ausschließlich zu Wohnzwecken angemietet sei, dürfe der Eigentümer 
nicht nach außen hin mit freiberuflichen oder gewerblichen 
Aktivitäten in Erscheinung treten. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 213/12)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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