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Zwei-Klassen-Gesellschaft auch mit "Riester-Rente"

Berlin (ots)

empirica-Studie zeigt: Wohneigentum gewinnt für Alterssicherung an
Bedeutung - Sinkende Versorgungs-ansprüche trotz neuer Rente treffen
vor allem Mieter
Selbstgenutztes Wohneigentum wird nach Einführung der neuen
privaten Altersvorsorge eine noch größere Rolle für die
Alterssicherung spielen als gegenwärtig. Denn auch mit
"Riester-Sparen" wird das Versorgungsniveau künftiger Generationen
niedriger ausfallen als bei heutigen Rentnern. In gleichem Maße
steigt damit die Bedeutung des durch Immobilien aufgebauten
Vermögens. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie
des Forschungsinstituts empirica. Die Wissenschaftler haben im
Auftrag der Landesbausparkassen (LBS) auf der Basis der neuesten
statistischen Daten prognostiziert, wie sich das Gesamtvermögen
verschiedener Haushaltstypen am Vorabend des Ruhestandes im Jahre
2035 zusammensetzt.
Damit bestätigt sich zunächst das, worauf manche  Renten-Experten
von Anfang an hingewiesen haben: Die neue private Altersvorsorge kann
das Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus nur zum Teil auffangen.
Ein heute 23-Jähriger zum Beispiel, der ab sofort tatsächlich soviel
zusätzlich spart, wie ihm die "Riester-Förderung" nahe legt, muss im
Ruhestand (nach dem Jahr 2035) mit einer Versorgung rechnen, die real
um 15 Prozent niedriger ist als die gesetzliche Rente von heute.
Das zu erwartende geringere Altersversorgungs-Niveau trifft jedoch
nicht alle in gleichem Ausmaß. Unterstellt man, dass alle Haushalte
in vollem Umfang zusätzlich die Riester´sche Privatvorsorge nutzen
und ansonsten ein Sparverhalten aufweisen, wie es in den letzten
Jahrzehnten zu beobachten war, gibt es auch im Jahr 2035 eine klare
"Zwei-Klassen-Gesellschaft": Auf der einen Seite die Mieter, auf der
anderen Seite jene Haushalte, die bis zum Eintritt in den Ruhestand
entschuldetes Wohneigentum gebildet haben. Während Mieter im Laufe
ihres Erwerbslebens nur geringe Geldvermögen ansparen und deshalb im
Alter fast vollständig auf die (niedrigere) gesetzliche und private
Rentenversicherung angewiesen sind, bauen Wohneigentümer - trotz
gleicher Einkommen - ein Vielfaches an privatem Vermögen auf. Auf
diese Weise entfällt gut die Hälfte ihrer gesamten Altersvorsorge
allein auf die Säule "Wohneigentum".
Die "Altersvorsorge-Bilanz" von Mietern und Eigentümern des
Jahrgangs 1978 (bei gleichen durchschnittlichen
Haushaltsnettoeinkommen von monatlich 3.000 bis 4000 DM) sieht nach
den Berechnungen von empirica im Jahr 2035 wie folgt aus (vgl.
Grafik):
Die Mieter verfügen über ein Vermögen von real 300.000 DM. Es
setzt sich zusammen aus dem Barwert der Ansprüche an die gesetzliche
Rentenversicherung (59 Prozent), dem Geld auf ihrem "Riester-Konto"
(22 Prozent), privatem Geldvermögen (14 Prozent) und - zu einem sehr
geringen Teil von etwa 5 Prozent - aus Immobilienvermögen (z.B.
vermietete Wohnungen).
Wohneigentümer haben dagegen ein reales Vermögen von 663.000 DM
aufgebaut. Es besteht zu 52 Prozent aus Immobilien; durch mietfreies
Wohnen erzielen die Wohneigentümer daraus im statistischen
Durchschnitt eine "Zusatzrente" von 1.200 DM im Monat. Ansonsten
besteht ihr Altersvermögen zu 26 Prozent aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, zu 10 Prozent aus dem "Riester-Konto" und zu
weiteren 12 Prozent aus Geldvermögen.
Vergleicht man die Versorgungs-Situation in 2035 mit der
Gegenwart, wird deutlich, dass sich für Haushalte mit Wohneigentum
nicht viel ändert. Zwar sinkt ihr Gesamtvermögen nach den
Berechnungen von empirica um etwa 6 Prozent (von 705.000 auf 663.000
DM). Das Immobilienvermögen jedoch bleibt im wesentlichen
unverändert, seine relative Bedeutung steigt sogar noch (52 statt 49
Prozent). Auch das Geldvermögen erreicht in etwa das gleiche Niveau
(12 statt 11 Prozent). Änderungen ergeben sich bei den Renten:
Gegenwärtig besteht das Vermögen eines Rentners mit Wohneigentum zu
40 Prozent aus den Ansprüchen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. In 2035 schrumpft dieser Wert auf 26 Prozent. Die
Lücke kann nur teilweise geschlossen werden mit den
"Riester-Ersparnissen", die etwa 10 Prozent des Gesamtvermögens
ausmachen.
Erheblich schwieriger, so empirica, die Situation für
Mieterhaushalte: Ihr Gesamtvermögen, das ohnehin nur weniger als halb
so groß ist wie das von Eigentümerhaushalten, dürfte für den
genannten Beispielfall und trotz "Riester" rund 13 Prozent niedriger
sein als heute (300.000 statt 344.000 DM). Der entscheidende Grund:
Während gegenwärtig Rentnerhaushalte, die zur Miete wohnen, ihren
Lebensunterhalt zu 84 Prozent mit den Zahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung bestreiten, können die Ruheständler des Jahres
2035 nur noch zu 59 Prozent auf diese "Vermögensquelle" setzen. Auch
bei den Mietern kann die neue private Altersvorsorge die durch das
Absenken des Rentenniveaus entstandene Lücke nur teilweise schließen.
Allein wegen ihres geringeren Gesamtvermögens erreicht das
"Riester-Konto" bei Mietern ein "Gewicht" von 22 Prozent.
Die Beobachtung, dass Wohneigentümer bei gleicher
Einkommenssituation ein Vielfaches an Vermögen aufbauen wie
Mieterhaushalte, hat sich durch die Auswertung der jüngsten EVS-Daten
(Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes)
bestätigt. Die Wissenschaftler erklären das Phänomen in erster Linie
mit dem unterschiedlichen Spar- und Konsumverhalten beider Gruppen.
Ein typischer Eigentümerhaushalt ist weniger konsumfreudig, spart in
der Regel gezielt und dauerhaft vor, und er zahlt mit der Tilgung von
Krediten am Ende viel Geld "in die eigene Tasche".
Die empirica-Untersuchung unterstreicht nach Auffassung der
Landesbausparkassen, dass die neue private Altersvorsorge die
traditionellen Sparprozesse nicht ersetzen kann und darf. Denn die
Altersvermögensbilanz sieht für den Einzelnen künftig noch schlechter
aus, wenn gleichzeitig andere private Vermögensbildungsanstrengungen
eingestellt werden. Und unverändert gilt: Ob jemand im Rentenalter
über nennenswertes Privatvermögen verfügt oder nicht, entscheidet
sich in der Regel an der Schlüsselfrage, ob er rechtzeitig
Wohneigentum erworben hat.
Die Studie "Vermögensbildung in Deutschland" kann kostenlos bestellt
werden bei:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Behrenstraße 31
10117 Berlin
Tel: 030/20225-378
Fax: 030/20225-304

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