Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Wenn die Sonne stört
Nachbarn fühlten sich von einer Photovoltaikanlage geblendet
Berlin (ots)
Photovoltaikanlagen liegen seit vielen Jahren bei Hausbesitzern im Trend. Allerdings schaffen sie manchmal auch unerwartete Probleme - dann nämlich, wenn die Solarmodule bei Sonnenschein eine Blendkraft entwickeln. Kommt es dazu, dann haben Nachbarn die Möglichkeit, dagegen zu klagen und auf Nachbesserung zu drängen. Es handelt sich bei dieser Blendung keinesfalls nur um Natureinwirkungen, wie das bei "normalen" Sonnenstrahlen der Fall wäre. Gerichte prüfen allerdings hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS immer den Einzelfall.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 184/11)
Der Fall: Eine Solaranlage übte eine unerwünschte Blendwirkung in Richtung des Nachbargrundstücks aus. Besonders im Frühjahr war das so. Von Mai bis Juli kam es etwa zwei Stunden täglich zu intensiven Spiegelungen. Rechnete man Schattentage ab, dann blieben immer noch jährlich 26 Stunden Störung übrig. Das betrachtete die Nachbarin als deutlich zu viel und zog vor Gericht. Der Eigentümer der Anlage hielt - wenig überraschend - die Blendwirkung für zumutbar.
Das Urteil: Ein Karlsruher Zivilsenat forderte den Betreiber der Photovoltaikanlage auf, für Abhilfe zu sorgen. Er sei schließlich für die Störung verantwortlich. Deswegen zähle auch das Argument nicht, die Nachbarin hätte sich durch Jalousien und Markisen schützen können. In ähnlicher Fallkonstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 46/13) die Sache etwas anders gesehen. Hier lag allerdings lediglich eine maximal einstündige Störung pro Tag vor, und das nur sechs Wochen lang. Deswegen sei sie als geringfügig einzuordnen. Außerdem koste eine Abhilfe (durch den Einbau von Anti-Reflektions-Modulen) die unverhältnismäßig hohe Summe von rund 16.000 Euro.
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