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Vertragsstrafe
Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht

Vertragsstrafe / Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht
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Berlin (ots)

Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden müsse. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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