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GTÜ-Ratgeber: Sicher in den Urlaub mit Dachbox und Radträger

GTÜ-Ratgeber: Sicher in den Urlaub mit Dachbox und Radträger
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Stuttgart (ots)

"Achtung Autofahrer! Auf der A8 München Richtung Salzburg zwischen Anschlussstelle Irschenberg und Rosenheim liegt ein Fahrrad auf der linken Spur." Gefahrenmeldungen aus dem Verkehrsfunk wie diese häufen sich in der Urlaubszeit und sind ein Indiz dafür, dass die Bundesbürger zwar gern mit Sack und Pack verreisen, aber die Ladung, die nicht mehr ins Auto rein passt, allzu oft nur ungenügend sichern. Gerissene Spanngurte und Abwürfe von Rädern, Boards und Dachboxen sind häufig fatale Folgen purer Bequemlichkeit oder schlichten Unwissens. Denn vielen Verkehrsteilnehmern fehlt es an der Vorstellungskraft, welchen Belastungen das Ladegut am Auto durch Fahrtwind, Brems- und Lenkmanöver ausgesetzt ist. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt wichtige Tipps, damit das Gepäck am Auto die Fahrt zum Urlaubsort auch problemlos übersteht.

Der richtige Grundträger fürs Autodach

Ob Dach- oder Heckträger - moderne Autos benötigen nicht nur ein auf den Einsatzzweck optimiertes System für Räder oder Dachboxen. Vielmehr braucht man in aller Regel auch einen speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf. Nicht zuletzt dienen die individuellen Konstruktionen dazu, um Lack- und Blechschäden am Fahrzeug selbst zu vermeiden. Auch für die vermeintlich universellen Systeme zur Befestigung an einer Anhängekupplung gelten Einschränkungen. Darauf weist die GTÜ ausdrücklich hin.

Systeme für die Anhängekupplung müssen ein zusätzliches Kennzeichen tragen. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung darf nicht überschritten werden. Für Kupplungen aus Aluminium sind spezielle Träger notwendig. Die meisten hochwertigen Trägersysteme sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese Extra-Beleuchtung ist Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen durch den Träger oder dessen Ladung in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden. Den richtigen Dach- oder Heckträger samt Befestigung fürs eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften meist gar nicht so schwierig. Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln.

Auf Sicherheit mit Prädikat achten

Empfehlung der GTÜ: Verwenden Sie keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung. Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung "sicher" ist. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig auch mit GS gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt. Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung nach § 22 StVO, wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.

Gewichte und Geschwindigkeit beachten

Selbstverständlich darf das Auto für den Urlaub nicht überladen werden. Aber was ist zu viel? Die mögliche Zuladung lässt sich zwar aus den Angaben im Fahrzeugschein als Differenz aus dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht errechnen. Die GTÜ weist aber darauf hin, dass die maximal zulässige Dachlast für Pkw nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100 Kilogramm. Dort steht in der Regel auch die zulässige Stützlast für die Anhängekupplung (meist in ähnlicher Größenordnung). Die Stützlast findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren.

Vermeintlich am großzügigsten lässt es sich bei Fahrradträgern an der Heckklappe rechnen, denn dort begrenzt die relativ hohe zulässige Achslast an der Hinterachse die Zuladung. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Grundsätzlich empfiehlt die GTÜ größte Vorsicht beim Fahren mit Dach- und Heckträgern. Denn es ändert sich das Fahrverhalten beim Lenken und Bremsen. Außerdem steigen der Kraftstoffverbrauch und die Seitenwindempfindlichkeit enorm an.

GTÜ-Tipp: Selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollten Sie möglichst nie die Autobahnrichtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreiten. Und überlegen Sie es sich besser zweimal, ehe sie zu viel aufladen. Besonders kritisch ist zum Beispiel die Beladung mit mehr als drei Fahrrädern, selbst wenn dabei die zulässigen Gewichtsgrenzen ordnungsgemäß beachtet werden.

Richtig Montieren und Rangieren

Ohne akkurate Sicherung von Träger und Ladung nützt das beste Produkt nichts.

Montieren Sie also die Trägersysteme nur mit geeignetem Werkzeug und beachten Sie die möglicherweise vorgeschriebenen Anzugsdrehmomente des Herstellers beim Zusammenbau und der Anbringung am Fahrzeug.

Spannen Sie Zurrgurte niemals über scharfe Kanten und achten Sie vor deren Verwendung darauf, dass die Gurte keine Risse oder Schnitte aufweisen und auch sonst völlig unversehrt sind. Besonders geeignet sind Gurte mit sogenannten Ratschen, die sich solchermaßen zuverlässig und dauerhaft stramm spannen lassen.

Achten Sie darauf, dass bei Rädträgern die Befestigungsteile für den Fahrradrahmen wirklich formschlüssig anliegen, damit das gute Stück auch tatsächlich fest sitzt. Manchmal sind die Rohre nämlich zu dick oder zu dünn.

Beachten Sie bei der Verwendung von Dachboxen nicht nur die maximal erlaubte Dachlast für das Fahrzeug, sondern auch die maximale Beladung für die Box selbst.

Montieren Sie die Box für optimales Fahrverhalten möglichst mittig, selbst wenn man sie dann etwas schlechter beladen kann.

Montieren Sie die Box so, dass sie (bei Rechtsverkehr) gefahrlos von der rechten Seite aus beladen werden kann.

Verzurren Sie das Gepäck auch in der Box an den dafür vorgesehenen Ösen, damit es nicht während der Fahrt verrutschen kann.

Prüfen Sie unterwegs, ob Träger und Ladung noch stramm befestigt sind.

Sperren Sie alle vorgesehenen Schlösser vor dem Start grundsätzlich ab, nicht nur, um unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt zu verhindern, sondern auch, um Dieben das Handwerk zu erschweren.

Beim Parken an Beladung denken

Ein wichtiger Tipp der GTÜ-Experten zum Schluss: Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach oder am Heck. Sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen und das Rückwärtsparken ausgesprochen teuer werden.

Pressekontakt:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz@gtue.de · http://www.gtue.de

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