Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
So arbeiten seriöse Inkassounternehmen
Berlin (ots)
Ein Gespräch mit Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin.
Frage:
Herr Spitz, wie sollte sich ein Verbraucher verhalten, wenn er Post von einem Inkassounternehmen erhält?
Spitz:
Er sollte die gegen ihn geltend gemachte Forderung und den Sachverhalt eingehend und sorgfältig prüfen. Wenn er berechtigte Einwände gegen die Forderung hat, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren. Aber auch und gerade bei einem finanziellen Engpass sollte der Verbraucher Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen, um eine auch für ihn tragbare Zahlungsvereinbarung zu treffen. Den Kopf in den Sand stecken und nicht reagieren hilft niemandem. Denn: Berechtigte Forderungen müssen beglichen werden - der Gläubiger hat eine Leistung erbracht, für die ihm Geld zusteht. Ist die Forderung überfällig, muss der Schuldner dem Gläubiger auch den Verzugsschaden ersetzen.
Frage:
Wie arbeiten seriöse Inkassounternehmen genau und worauf sollten Verbraucher achten?
Spitz:
Ganz wichtig: Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück. Sodann suchen seriöse Inkassounternehmen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner, indem sie den Schuldner - in aller Regel zunächst schriftlich - an seine Zahlungsverpflichtung erinnern.
Verbraucher, die Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten darauf achten, dass das Unternehmen registriert ist. Die Inkassotätigkeit ist nämlich eine gesetzlich geregelte und registrierungspflichtige Rechtsdienstleistung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de sind alle in Deutschland registrierten Inkassodienstleister aufgelistet. Außerdem können Verbraucher prüfen, ob das Unternehmen Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist, denn der Verband überwacht die Berufsausübung seiner Mitglieder. Auf der Webseite www.inkasso.de sind alle Mitgliedsunternehmen des BDIU aufgeführt.
Die Registrierung als Inkassodienstleister ist übrigens an sehr strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen.
Frage:
Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?
Spitz:
Die zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen vereinbarten Inkassokosten unterliegen der freien kaufmännischen Kalkulation. Die Höhe muss sich im Rahmen des Üblichen und Angemessenen halten und sich am Umfang des Inkassoauftrags orientieren. Die Kostenstruktur ist naturgemäß unterschiedlich, durchaus gängig ist eine weitgehende Angleichung an das Gebührensystem der Rechtsanwälte. Wenn der Schuldner in Verzug ist, muss er dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen - dazu gehören auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens.
Frage:
An wen können sich Verbraucher mit Problemen wenden?
Spitz:
Sofern es sich um ein Problem in der Inkassosachbearbeitung handelt und das betreffende Inkassounternehmen Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist, kann sich der Verbraucher mit einer Beschwerde an den BDIU wenden. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft in unserem Verband gilt daher auch als ein Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.
Unser Mitglied fordern wir zu einer Stellungnahme auf. Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des Sachverhalts mit, die durchaus von der Meinung unseres Mitglieds abweichen kann. Bei Verstößen gegen die sich aus der Mitgliedschaft im Verband ergebenden Pflichten praktiziert der BDIU verschiedene Sanktionsmöglichkeiten - von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.
Ist das Unternehmen nicht Mitglied bei uns, sollte sich der Verbraucher an die zuständige Registrierungsbehörde wenden. In Berlin ist das zum Beispiel das Kammergericht. Auf www.rechtsdienstleistungsregister.de finden Verbraucher eine Liste aller zuständigen Behörden mit den Kontaktadressen.
Frage:
Vielen Dank für das Gespräch.
Pressekontakt:
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Telefon: 030/2 06 07 36-40
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